Foto: Land Kärnten
Das Kärntner Landesauszeichnungsgesetz von 2001 regelt die Details des Kärntner Landesordens. Die Landesauszeichnung wurde in der Stufe Gold anfangs nur an Politiker verliehen. Nach einem Aufschrei der Bevölkerung wurde das Gesetz allerdings soweit abgeändert, sodass nun auch Nicht-Politiker die Ehrung erhalten können.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Kärntner Landesorden in Gold
Höchste Auszeichnung des Landes Kärnten
Verleihungsgründe:
- kann an Personen verliehen werden, die für das Land Kärnten herausragende Leistungen erbracht haben.
- kann an Personen verliehen werden, deren Wirken für Kärnten in politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder humanitärer Hinsicht von besonderer Bedeutung ist.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden.
Verleihungsgrundlage:
Kärntner Landesauszeichnungsgesetz
Kärntner Landesorden in Silber
Zweithöchste Auszeichnung des Landes Kärnten
Verleihungsgründe:
- kann an Personen verliehen werden, die für das Land Kärnten herausragende Leistungen erbracht haben.
- kann an Personen verliehen werden, deren Wirken für Kärnten in politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder humanitärer Hinsicht von besonderer Bedeutung ist.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden.