Hüftdekorationen

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wird in fünfzehn Stufen durch den Bundespräsidenten verliehen. Drei der fünfzehn Auszeichnungen sind Hüftdekorationen.

Großstern des Ehrenzeichens
Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Höchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (1. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • Der Großstern ist dem Bundespräsidenten der Republik Österreich vorbehalten.
Nominierungen:

Die Wahl zum Präsidenten geht einher mit der Übernahme der Schirmherrschaft über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik und mit der Auszeichnung durch die höchste Stufe. Es bedarf daher keine Nominierung.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich

Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande
Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Zweithöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (2. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:

Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung eines Preises einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder humanitärem Gebiet. Nach Information des Kandidaten über die positive Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich

Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande
Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande
Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Dritthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (3. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:

Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung eines Preises einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder humanitärem Gebiet. Nach Information des Kandidaten über die positive Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich