Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich

Das Ehrenzeichengesetz der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982 regelt das Statut vom Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich, welches in sieben Stufen zur Verleihung kommt.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Großes Goldenes Ehrenzeichen
Goldenes Ehrenzeichen LREG OÖ
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich
Foto: Land Oberösterreich/ CC BY

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz

Großes Ehrenzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich
Foto: Land Steiermark/ CC BY

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz

Goldenes Ehrenzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich
Foto: Land Oberösterreich/ CC BY

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz

Silbernes Ehrenzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich
Foto: Land Oberösterreich/ CC BY

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz

Goldenes Verdienstzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich
Goldenes-Verdienstzeichen-OOe
Foto: kuenker.de/ CC BY

Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz

Silbernes Verdienstzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich
Foto: Dorotheum/ CC BY

Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz

Verdienstmedaille
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich
Foto: Land Oberösterreich/ CC BY

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz