Das Ehrenzeichengesetz der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982 regelt das Statut vom Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich, welches in sieben Stufen zur Verleihung kommt.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Großes Goldenes Ehrenzeichen


Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Großes Ehrenzeichen

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Goldenes Ehrenzeichen

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Silbernes Ehrenzeichen

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Goldenes Verdienstzeichen


Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Silbernes Verdienstzeichen


Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Verdienstmedaille


Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.