Ehrenzeichen des Landes Salzburg

Das Salzburger Ehrenzeichengesetz vom 7. Februar 2001 regelt das Statut vom EhrenzeichenEhrenzeichen des Landes Salzburg, welches in fünf Stufen zur Verleihung kommt.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Großkreuz
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Foto: Land Salzburg/ CC BY
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Foto: Land Salzburg/ CC BY

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz

Großes Ehrenzeichen
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Foto: Land Salzburg/ CC BY

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz

Ehrenzeichen
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Foto: Land Salzburg/ CC BY

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz

Großes Verdienstzeichen
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Foto: Land Salzburg/ CC BY

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz

Verdienstzeichen
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Foto: Land Salzburg/ CC BY

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz