Das Wiener Ehrenzeichengesetz von 1967 regelt das die Verleihung des Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Wien, welches in sieben Stufen zur Verleihung kommt.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern


Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden
Verleihungsgrundlage:
Großes Goldenes Ehrenzeichen

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden
Verleihungsgrundlage:
Großes Silbernes Ehrenzeichen

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden
Verleihungsgrundlage:
Goldenes Ehrenzeichen


Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden
Verleihungsgrundlage:
Silbernes Ehrenzeichen


Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden
Verleihungsgrundlage:
Goldenes Verdienstzeichen


Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden
Verleihungsgrundlage:
Silbernes Verdienstzeichen


Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden