Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich

Die Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. April 1976 regelt das Statut vom Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, welches in zwölf Stufen zur Verleihung kommt.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Goldenes Komturkreuz mit dem Stern
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Silbernes Komturkreuz mit dem Stern
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Goldenes Komturkreuz
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Silbernes Komturkreuz
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Großes Goldenes Ehrenzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Großes Ehrenzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Goldenes Ehrenzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Siebthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Silbernes Ehrenzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Achthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (8. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Verdienstzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich

Kein Bild vorhanden

Neunthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (9. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Goldene Medaille
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Zehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (10. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Silberne Medaille
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Elfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (11. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Bronzene Medaille
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich
Foto: Land Niederösterreich/ CC BY

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (12. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich