Die Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. April 1976 regelt das Statut vom Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, welches in zwölf Stufen zur Verleihung kommt.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Goldenes Komturkreuz mit dem Stern


Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Silbernes Komturkreuz mit dem Stern


Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Goldenes Komturkreuz


Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Silbernes Komturkreuz


Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Großes Goldenes Ehrenzeichen


Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Großes Ehrenzeichen


Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Goldenes Ehrenzeichen


Siebthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Silbernes Ehrenzeichen


Achthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (8. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Verdienstzeichen

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Neunthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (9. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Goldene Medaille


Zehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (10. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Silberne Medaille


Elfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (11. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Bronzene Medaille


Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (12. Platz von 12)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich