Das Ehrenzeichen des Österreichischen Schwarzen Kreuzes gelangen seit dem Jahre 1960 zur Verleihung. Die Dekorationen umfassen 11 Stufen, wobei die höchste Stufe nur an 20 lebende Personen verliehen werden darf.
Stifter: Österreichisches Schwarzes Kreuzes
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja
Vereinszweck: Kriegsgräberfürsorge, Exhumierungen, Überführungen, Gedenkveranstaltungen und Restaurierungen
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern

Höchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (1. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- für außergewöhnliche, besonders hervorragende Leistungen
- Mindestens 4 Jahre seit der Verleihung des Großen Goldenen Ehrenzeichens vergangen
- Es dürfen nicht mehr als 20 lebende Personen mit der Dekoration ausgezeichnet werden
Nominierungen:
Nominierungen ergehen durch Vorschlag des Präsidenten ans Präsidium welches ein Gremium bildet. Dieses beschließt mit 2/3 Mehrheit.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Großes Goldenes Ehrenzeichen

Zweithöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (2. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- für außergewöhnliche Leistungen
- Mindestens 4 Jahre seit der Verleihung des Großen Ehrenzeichens vergangen
Nominierungen:
Nominierungen ergehen durch Vorschlag des Präsidenten oder begründeten Antrag der Landesgeschäftsführungen oder eines Mitglieds des Präsidiums beim Präsidium.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Großes Ehrenzeichen


Dritthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (3. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- für außergewöhnliche Leistungen
- Mindestens 4 Jahre seit der Verleihung des Großen Ehrenzeichens vergangen
Nominierungen:
Nominierungen ergehen durch Vorschlag des Präsidenten oder begründeten Antrag der Landesgeschäftsführungen oder eines Mitglieds des Präsidiums beim Präsidium.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Goldenes Ehrenzeichen


Vierthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (4. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- für außergewöhnliche Leistungen
- Mindestens 3 Jahre seit der Verleihung des Großen Ehrenkreuzes vergangen
Nominierungen:
Nominierungen ergehen durch Vorschlag des Präsidenten oder begründeten Antrag der Landesgeschäftsführungen oder eines Mitglieds des Präsidiums beim Präsidium.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Großes Ehrenkreuz


Fünfthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (5. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- Für hervorzuhebende besondere Leistungen.
- Für langjährige Sammelleistung mit mindestens 2 Jahren Abstand zur Verleihung des Ehrenkreuzes.
Nominierungen:
Nominierungen ergehen durch die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden. Hierüber ist dem Generalsekretariat zu berichten.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Ehrenkreuz


Sechsthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (6. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- Für hervorzuhebende besondere Leistungen.
- Für langjährige Sammelleistung mit mindestens 2 Jahren Abstand zur Verleihung der Verdienstmedaille Gold.
Nominierungen:
Nominierungen ergehen durch die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden. Hierüber ist dem Generalsekretariat zu berichten.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Verdienstmedaille Gold


Siebthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (7. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- In der Regel für fünf bis sechsmalige Teilnahme an der Allerheiligensammlung, wobei 2 Jahre Abstand zur vorherigen Stufe vergangen sein müssen.
- oder für hervorzuhebende allgemeine Leistungen.
Nominierungen:
Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter, die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Verdienstmedaille Silber


Achthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (8. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- In der Regel für drei bis fünfmalige Teilnahme an der Allerheiligensammlung, wobei 2 Jahre Abstand zur vorherigen Stufe vergangen sein müssen.
- oder für hervorzuhebende allgemeine Leistungen.
Nominierungen:
Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter, die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Verdienstmedaille Bronze


Neunthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (9. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- In der Regel für zwei bis dreimalige Teilnahme an der Allerheiligensammlung, wobei 2 Jahre Abstand zur vorherigen Stufe vergangen sein müssen.
- Für einmalige Teilnahme an der Allerheiligensammlung mit außergewöhnlichem Sammlungserfolg.
- oder für hervorzuhebende allgemeine Leistungen.
Nominierungen:
Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter, die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Ehrennadel in Gold


Zehnthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (10. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- Für hervorzuhebende allgemeine Leistungen.
- In der Regel für besonders gute Sammelleistungen bei erstmaliger Teilnahme an der Allerheiligensammlung verliehen.
- Falls die silberne Ehrennadel verliehen wurde, müssen 2 Jahre Abstand zur Verleihung liegen.
Nominierungen:
Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter, die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Ehrennadel in Silber

Niedrigste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (11. Platz von 11)
Verleihungsgründe:
- Für hervorzuhebende allgemeine Leistungen.
- Erfahrungsbericht: Für einmalige Teilnahme an der Allerheiligensammlung mit gutem Sammelerfolg (ca ab 500€).
Nominierungen:
Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter, die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden