Das Gesetz vom 25. November 1964 über die Schaffung des Verdienstkreuzes und der Verdienstmedaille regelt alle Details der Verdienstdekorationen des Landes Tirol. Die Verleihung obliegt der Tiroler Landesregierung.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Verdienstkreuz

Verleihungsgründe:
- nicht bekannt
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden.
Verleihungsgrundlage:
Nicht gefunden
Verdienstmedaille


Verleihungsgründe:
- nicht bekannt
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden.
Verleihungsgrundlage:
Nicht gefunden