Halsdekoration

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wird in fünfzehn Stufen durch den Bundespräsidenten verliehen. Vier der fünfzehn Auszeichnungen sind Halsauszeichnungen.

Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Vierthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (4. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich

Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern
Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Fünfthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (5. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich

Großes Goldenes Ehrenzeichen
Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Sechsthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (6. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich

Großes Silbernes Ehrenzeichen
Großes Silbernes Ehrenzeichen
Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Siebthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (7. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich