Verwundetenmedaille Verteidigungs- ministerium

Die Verwundetenmedaillen der Republik gliedern sich in zwei Militärische und drei Polizeiliche. Verwundetenmedaillen können mehrmals an denselben Bediensteten verliehen werden. Hierzu wird eine arabische Ziffer am Band getragen.

Verleihungsstatus: Selten

Verwundetenmedaille 1. Klasse

Dritthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (3. Platz von 16)

Verleihungsgründe:
  • Sie wird verliehen für Verwundungen mit schweren Dauerfolgen.
  • Der Soldat muss im Zuge von Kampfhandlungen während eines Einsatzes zur Landesverteidigung oder während eines Auslandseinsatzes schwer verwundet worden sein.

Nominierung:

Nominierungen gibt der Einheitskommandant dem Bataillonskommando zur Prüfung. Diese übermitteln den Antrag auf Verleihung dem Ministerium.

Gesetzliche Grundlage:

Verwundetenmedaillengesetz

Verwundetenmedaille 2. Klasse

Vierthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (4. Platz von 16)

Verleihungsgründe:
  • Sie wird verliehen für Verwundungen durch Kampfmittel.
  • Der Soldat muss im Zuge von Kampfhandlungen während eines Einsatzes zur Landesverteidigung oder während eines Auslandseinsatzes verwundet worden sein.

Nominierung:

Nominierungen gibt der Einheitskommandant dem Bataillonskommando zur Prüfung. Diese übermitteln den Antrag auf Verleihung dem Ministerium

Gesetzliche Grundlage:

Verwundetenmedaillengesetz