Orden vom heiligen Georg

Fotos: MilDioz

Seit 1977 verleiht der Österreichische Militärbischof die neunstufige Auszeichnung mit dem vollen Namen Orden vom heiligen Georg.

Stifter: Militärdiözese

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Organisationszweck: Gemeinschaft von Katholischen Soldaten im Aktivstand unter dem Oberhaupt des Militärbischofs mit dem Zweck das Leben Jesu zu preisen und den christlichen Glauben zu verbreiten.

Großes Goldenes Ehrenkreuz

Kein Bild Vorhanden

Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt

Goldenes Ehrenkreuz

Kein Bild Vorhanden

Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt

Silbernes Ehrenkreuz

Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt

Goldenes Verdienstkreuz

Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt

Silbernes Verdienstkreuz

Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt

Bronzenes Verdienstkreuz

Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt

Goldene Verdienstmedaille

Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt

Silberne Verdienstmedaille

Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt

Bronzenes Verdienstmedaille
Verleihungsgründe:
  • für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat innerhalb des österreichischen Bundesheeres.
  • für außerordentliche Leistungen im Sinne christlichen Soldatentums.

Nominierungen:

Nominierungen können Militärgeistliche an das Militärvikariat stellen, wobei der Nominierte nicht Angehöriger des Bundesheeres sein muss.

Verleihungsgrundlage:

Unbekannt