Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich

Fotos: Land Niederösterreich

Die Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. April 1976 regelt das Statut vom Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, welches in zwölf Stufen zur Verleihung kommt.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Goldenes Komturkreuz mit dem Stern

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Silbernes Komturkreuz mit dem Stern

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Goldenes Komturkreuz

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Silbernes Komturkreuz

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Großes Goldenes Ehrenzeichen

Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Großes Ehrenzeichen

Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Goldenes Ehrenzeichen

Siebthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Silbernes Ehrenzeichen

Achthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (8. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Verdienstzeichen

Kein Bild vorhanden

Neunthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (9. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Goldene Medaille

Zehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (10. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Silberne Medaille

Elfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (11. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Bronzene Medaille

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (12. Platz von 12)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
  • wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Niederösterreich gefördert haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich