Hüftdekorationen

Sonstige Fotos: bundespraesident.at

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich gelangt in fünfzehn Stufen zur Verleihung durch den österreichischen Bundespräsidenten. Drei der fünfzehn Auszeichnungen sind Hüftdekorationen.

Großstern des Ehrenzeichens

Höchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (1. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • Der Großstern ist dem Bundespräsidenten der Republik Österreich vorbehalten.
Nominierungen:

Die Wahl zum Präsidenten geht einher mit der Übernahme der Schirmherrschaft über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik und mit der Auszeichnung durch die höchste Stufe. Es bedarf daher keine Nominierung.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich

Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande

Zweithöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (2. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:

Jede Person kann Vorschläge für die Verleihung einer Auszeichnung bei einem Ministerium abgeben. Ein Antrag für sich selbst oder Familienmitglieder ist nicht möglich. Der Minister bewertet den Verdienst aus den unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder humanitären Bereichen. Nach Einweihung des Anwärters über die positive Bewertung durch das Ministerium ergeht der Antrag an den Bundespräsidenten, welcher im Regelfall die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich

Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande

Dritthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (3. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:

Jede Person kann Vorschläge für die Verleihung einer Auszeichnung bei einem Ministerium abgeben. Ein Antrag für sich selbst oder Familienmitglieder ist nicht möglich. Der Minister bewertet den Verdienst aus den unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder humanitären Bereichen. Nach Einweihung des Anwärters über die positive Bewertung durch das Ministerium ergeht der Antrag an den Bundespräsidenten, welcher im Regelfall die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich