Einsatzmedaille

Das Österreichische Bundesheer hat gemäß Wehrgesetz 2001 vier Aufgaben. Die Militärische Landesverteidigung (lit a), die Unterstützung der Polizei (lit b) die Unterstützung bei Elementarereignissen (lit c) und Auslandseinsätze (lit d). Je nach Einsatzart wird der Soldat für die Teilnahme am Einsatz ausgezeichnet. Mehrmalige Verleihungen sind zulässig und werden am Orden mit einer arabischen Ziffer gekennzeichnet. In der Rangstufe folgt nach der Landesverteidigungs Medaille die Auslandseinsatzmedaille. Erst danach folgen die Einsatzdekorationen für Einsätze gemäß lit b (Polizei) und lit c.

Verleihungsstatus: Selten bis häufig verliehene Dekoration, je nach Einsatzmedaille

Einsatzmedaille Landesverteidigung

Fünfthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (5. Platz von 16)

Verleihungsgründe:
  • Für die Teilnahme an einen militärischen Kampfeinsatz zur Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs und der Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes..
  • Für die Teilnahme an einem militärischen Sicherungseinsatzes zur Wahrung der Unverletzlichkeit des Bundesgebietes.
  • Es gibt keine Mindesteinsatzdauer, die Verleihungsvoraussetzung wäre.
Nominierung:

Den Personaleinsatzplan gibt der Einheitskommandant gemeinsam mit einem Antrag auf Verleihung der Einsatzmedaillen dem Bataillonskommando zur Prüfung. Diese übermitteln den Antrag auf Verleihung dem Ministerium.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz

Einsatzmedaille für sicherheitspolizeiliche Einsätze

Siebthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (7. Platz von 16)

Verleihungsgründe:
  • Für die Teilnahme an einem Einsatz zum Schutz der Verfassungsmäßigen Einrichtungen (Botschaften, Krankenhäuser, Landtag, usw.) als verlängerter Arm der Polizei. Dauer mindestens vier Wochen.
  • Für die Teilnahme an einem Einsatz zum Wahren der Ordnung und Sicherheit im Inneren (Aufstände niederschlagen, Revulotionen beenden, Grenzen vor illegaler Migration schützen, usw.) als verlängerter Arm der Polizei. Dauer mindestens vier Wochen.
  • Für die Teilnahme an einem Einsatz zum Schutz der demokratischen Freiheiten der Einwohner als verlängerter Arm der Polizei. Dauer mindestens vier Wochen.
  • Besonders gefährliche Umstände ersetzen die Mindestdauer.
Nominierung:

Den Personaleinsatzplan gibt der Einheitskommandant gemeinsam mit einem Antrag auf Verleihung der Einsatzmedaillen dem Bataillonskommando zur Prüfung. Diese übermitteln den Antrag auf Verleihung dem Ministerium.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz

Einsatzmedaille für Katastrophenhilfseinsätze

Achthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (8. Platz von 16)

Verleihungsgründe:
  • Für die mindestens vierwöchige Teilnahme an einem Einsatz im Zuge eines Elementarereignisses außergewöhnlichen Umfanges.
  • Für die mindestens vierwöchige Teilnahme an einem Einsatz im Zuge eines Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.
  • Besonders gefährliche Umstände ersetzen die Mindestdauer.
Nominierung:

Den Personaleinsatzplan gibt der Einheitskommandant gemeinsam mit einem Antrag auf Verleihung der Einsatzmedaillen dem Bataillonskommando zur Prüfung. Diese übermitteln den Antrag auf Verleihung dem Ministerium.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz

Einsatzmedaille für Auslandseinsätze

Sechsthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (6. Platz von 16)

Verleihungsgründe:
  • Für die Teilnahme an einem Such- und Rettungseinsatzes im Ausland
  • Für die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung
  • Für das leisten humanitärer Hilfe und Katastrophenhilfe im Ausland
Nominierung:

Den Personaleinsatzplan gibt der Einheitskommandant gemeinsam mit einem Antrag auf Verleihung der Einsatzmedaillen dem Bataillonskommando zur Prüfung. Diese übermitteln den Antrag auf Verleihung dem Ministerium. Die Nominierung ist zwecklos, wenn für einen solchen Einsatz bereits eine sichtbare Auszeichnung von dritter Seite verliehen wurde.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz