Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien

Fotos: Stadt Wien

Das Wiener Ehrenzeichengesetz von 1967 regelt das die Verleihung des Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Wien, welches in sieben Stufen zur Verleihung kommt.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Wiener Ehrenzeichengesetz

Großes Goldenes Ehrenzeichen

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land(2. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Wiener Ehrenzeichengesetz

Großes Silbernes Ehrenzeichen

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Wiener Ehrenzeichengesetz

Goldenes Ehrenzeichen

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Wiener Ehrenzeichengesetz

Silbernes Ehrenzeichen

Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Wiener Ehrenzeichengesetz

Goldenes Verdienstzeichen

Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Wiener Ehrenzeichengesetz

Silbernes Verdienstzeichen

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Wiener Ehrenzeichengesetz