Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland

Fotos: Land Burgenland

Das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland ist eine zwölf stufige Auszeichnung. Entstehungsjahr 1967.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Komturkreuz mit dem Stern

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland

Komturkreuz mit dem Stern

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland

Großes Ehrenzeichen

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland

Ehrenzeichen

Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland

Verdienstkreuz

Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland

Goldene Medaille

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
  • wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland