Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes

Fotos: ÖBV

Das Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes gelangt in sieben Stufen zur Verleihung

Stifter: Österreichischer Blasmusikverband

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Vereinszweck: Stärkung der Blasmusiktradition. Abhalten von Veranstaltungen

Ehrenkreuz in Gold

Höchste Auszeichnung des Blasmusikverbandes (1. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • für die vorbildhafte Förderung des Ansehens und des Wohles des Verbandes durch herausragendes öffentliches oder privates Wirken, insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet.

Nominierungen:

Nominiert werden können nur höchste Persönlichkeiten des öffentlichen oder kulturellen Lebens oder Mitglieder des Präsidiums.

Verleihungsgrundlage:

Statuten des Ehrenzeichens des Österreichischen Blasmusikverbandes

Ehrenkreuz in Silber

Zweithöchste Auszeichnung des Blasmusikverbandes (2. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • für die vorbildhafte Förderung des Ansehens und des Wohles des Verbandes durch herausragendes öffentliches oder privates Wirken, insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet.

Nominierungen:

Nominiert werden können nur höchste Persönlichkeiten des öffentlichen oder kulturellen Lebens oder Mitglieder des Präsidiums und seiner Ausschüsse oder Mitglieder der Landesleitungen mit mindestens 20 jährigem Wirken.

Verleihungsgrundlage:

Statuten des Ehrenzeichens des Österreichischen Blasmusikverbandes

Verdienstkreuz in Gold

Dritthöchste Auszeichnung des Blasmusikverbandes (3. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • für die vorbildhafte Förderung des Ansehens und des Wohles des Verbandes durch herausragendes öffentliches oder privates Wirken, insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet.

Nominierungen:

Nominiert werden können: Persönlichkeiten des öffentlichen und
kulturellen Lebens der Bundesländer (z. B.
Mandatare, Beamte) und Blasmusikfunktionäre
in besonders begründeten Fällen, Mitglieder der Landesleitungen, die in der
Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst
erfolgreiches Wirken nachweisen, Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer
Funktion in der Regel ein mindestens 20-
jähriges äußerst erfolgreiches Wirken
nachweisen und Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit
großen Verdiensten um die österreichische
Blasmusik.

Verleihungsgrundlage:

Statuten des Ehrenzeichens des Österreichischen Blasmusikverbandes

Verdienstkreuz in Silber

Vierthöchste Auszeichnung des Blasmusikverbandes (4. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • für die vorbildhafte Förderung des Ansehens und des Wohles des Verbandes durch herausragendes öffentliches oder privates Wirken, insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet.

Nominierungen:

Nominiert werden können: Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (z. B. Mandatare, Beamte) und Blasmusikfunktionäre in besonders begründeten Fällen, Mitglieder der Landesleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 12-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen, Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 15- jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen, Obmänner und Kapellmeister von Musikvereinen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 30-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen und Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit Verdiensten um die österreichische Blasmusik.

Verleihungsgrundlage:

Statuten des Ehrenzeichens des Österreichischen Blasmusikverbandes

Verdienstmedaille in Gold

Fünfthöchste Auszeichnung des Blasmusikverbandes (5. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • für die vorbildhafte Förderung des Ansehens und des Wohles des Verbandes durch herausragendes öffentliches oder privates Wirken, insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet.

Nominierungen:

Nominiert werden können: Mitglieder der Landesleitungen die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen, Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen, Blasmusikfunktionäre, die in der Regel eine
mindestens 25-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen, Mitglieder von Musikkapellen, die in der Regel
eine mindestens 40-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen, Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste um die österreichische Blasmusik und Persönlichkeiten, die sich um die österreichische Blasmusik besonders verdient
gemacht haben.

Verleihungsgrundlage:

Statuten des Ehrenzeichens des Österreichischen Blasmusikverbandes

Verdienstmedaille in Silber

Sechsthöchste Auszeichnung des Blasmusikverbandes (6. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • für die vorbildhafte Förderung des Ansehens und des Wohles des Verbandes durch herausragendes öffentliches oder privates Wirken, insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet.

Nominierungen:

Nominiert werden können: Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen, Musikfunktionäre, die in der Regel eine 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen, Mitglieder von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.

Verleihungsgrundlage:

Statuten des Ehrenzeichens des Österreichischen Blasmusikverbandes

Verdienstmedaille in Bronze

Niedrigste Auszeichnung des Blasmusikverbandes (7. Platz von 7)

Verleihungsgründe:
  • für die vorbildhafte Förderung des Ansehens und des Wohles des Verbandes durch herausragendes öffentliches oder privates Wirken, insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet.

Nominierungen:

Nominiert werden können: Musikfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen, Mitglieder von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen können und Förderern und Gönnern

Verleihungsgrundlage:

Statuten des Ehrenzeichens des Österreichischen Blasmusikverbandes