Ehrenzeichen des ÖSK

Fotos: ÖSK

Die Auszeichnungen des Österreichischen Schwarzen Kreuzes gelangen seit dem Jahre 1960 zur Verleihung. Die Dekorationen umfassen 10 Stufen, wobei die höchste Stufe nur an 20 lebende Personen verliehen werden darf.

Stifter: Der Verein ,,Österreichisches Schwarzes Kreuzes

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Vereinszweck: Kriegsgräberfürsorge, Exhumierungen, Überführungen, Gedenkveranstaltungen und Restaurierungen

Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern

Höchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (1. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • für außergewöhnliche, besonders hervorragende Leistungen
  • Mindestens 4 Jahre seit der Verleihung des Großen Goldenen Ehrenzeichens vergangen
  • Es dürfen nicht mehr als 20 lebende Personen mit der Dekoration ausgezeichnet werden
Nominierungen:

Nominierungen ergehen durch Vorschlag des Präsidenten ans Präsidium welches ein Gremium bildet. Dieses beschließt mit 2/3 Mehrheit.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Großes Goldenes Ehrenzeichen

Zweithöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (2. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • für außergewöhnliche Leistungen
  • Mindestens 4 Jahre seit der Verleihung des Großen Ehrenzeichens vergangen
Nominierungen:

Nominierungen ergehen durch Vorschlag des Präsidenten oder begründeten Antrag der Landesgeschäftsführungen oder eines Mitglieds des Präsidiums beim Präsidium.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Großes Ehrenzeichen

Dritthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (3. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • für außergewöhnliche Leistungen
  • Mindestens 4 Jahre seit der Verleihung des Großen Ehrenzeichens vergangen
Nominierungen:

Nominierungen ergehen durch Vorschlag des Präsidenten oder begründeten Antrag der Landesgeschäftsführungen oder eines Mitglieds des Präsidiums beim Präsidium.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Goldenes Ehrenzeichen

Vierthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (4. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • für außergewöhnliche Leistungen
  • Mindestens 3 Jahre seit der Verleihung des Großen Ehrenkreuzes vergangen
Nominierungen:

Nominierungen ergehen durch Vorschlag des Präsidenten oder begründeten Antrag der Landesgeschäftsführungen oder eines Mitglieds des Präsidiums beim Präsidium.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Großes Ehrenkreuz

Fünfthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (5. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • Für hervorzuhebende besondere Leistungen.
  • Für langjährige Sammelleistung mit mindestens 2 Jahren Abstand zur Verleihung des Ehrenkreuzes.
Nominierungen:

Nominierungen ergehen durch die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden. Hierüber ist dem Generalsekretariat zu berichten.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Ehrenkreuz

Sechsthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (6. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • Für hervorzuhebende besondere Leistungen.
  • Für langjährige Sammelleistung mit mindestens 2 Jahren Abstand zur Verleihung der Verdienstmedaille Gold.
Nominierungen:

Nominierungen ergehen durch die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt werden. Hierüber ist dem Generalsekretariat zu berichten.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Verdienstmedaille Gold

Siebthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (7. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • Für fünfmalige Teilnahme an der Allerheiligensammlung.
  • Falls die Verdienstmedaille Silber verliehen wurde, müssen 2 Jahre Abstand zur Verleihung liegen.
Nominierungen:

Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter aber auch durch die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Verdienstmedaille Silber

Achthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (8. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • Für dreimalige Teilnahme an der Allerheiligensammlung.
  • Falls die goldene Ehrennadel verliehen wurde, müssen 2 Jahre Abstand zur Verleihung liegen.
Nominierungen:

Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter aber auch durch die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Ehrennadel in Gold

Neunthöchste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (9. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • Für hervorzuhebende allgemeine Leistungen.
  • In der Regel für exzellente Sammelleistungen (ca 1000€) bei erstmaliger Teilnahme an der Allerheiligensammlung verliehen.
  • Falls die silberne Ehrennadel verliehen wurde, müssen 2 Jahre Abstand zur Verleihung liegen.
Nominierungen:

Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter aber auch durch die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Ehrennadel in Silber

Niedrigste Auszeichnung des Schwarzen Kreuzes (10. Platz von 10)

Verleihungsgründe:
  • Für hervorzuhebende allgemeine Leistungen.
  • Erfahrungsbericht: Für einmalige Teilnahme an der Allerheiligensammlung mit gutem Sammelerfolg (ca ab 500€).
Nominierungen:

Nominierungen ergehen in der Regel durch den Sammelleiter aber auch durch die Landesgeschäftsführung oder ein Präsidiumsmitglied an den Vorstand. Eine Verleihung kann auch eigenständig durch die Landesgeschäftsführung durchgeführt

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden