Ehrenzeichen des Landes Tirol

Foto: Land Tirol

Das Gesetz vom 30.November 1955 über die Schaffung eines Ehrenzeichens des Landes Tirol regelt alle Details der einstufigen Halsdekoration. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern gibt es kein Band, sondern eine Kette, welche man um den Hals hängt. Die Verleihung obliegt der Tiroler Landesregierung.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Ehrenzeichen des Landes Tirol

Höchste Auszeichnung des Landes Tirol

Verleihungsgründe:
  • Der Präsident des Tiroler Landtages und der Landeshauptmann sind mit dem Tage ihrer Wahl für Lebensdauer Inhaber des Ehrenzeichens
  • Jährlich werden 12 Ehrenzeichen, nach Möglichkeit am 20. Februar des jeweiligen Jahres, verliehen an Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Land Tirol vollbracht haben.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden.

Verleihungsgrundlage:

Nicht gefunden