Ehrenzeichen des Landes Salzburg

Foto: Land Salzburg

Das Salzburger Ehrenzeichengesetz vom 7. Februar 2001 regelt das Statut vom EhrenzeichenEhrenzeichen des Landes Salzburg, welches in fünf Stufen zur Verleihung kommt.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Großkreuz

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz

Großes Ehrenzeichen

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz

Ehrenzeichen

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz

Großes Verdienstzeichen

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz

Verdienstzeichen

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
  • für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.

Verleihungsgrundlage:

Salzburger Ehrenzeichengesetz