Ehrenzeichen des Kameradschaftsbundes

Fotos: Österreichischer Kameradschaftsbund

Die Auszeichnungen des Österreichischen Kameradschaftsbundes gelangen in neun Stufen zur Verleihung, wobei die höchste Stufe nur für internationale Zwecke und die erste Stufe als Erinnerungskreuz verliehen wird.

Stifter: Österreichischer Kameradschaftsbund

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Vereinszweck: Größte wehrpolitisch relevante Veteranenvereinigung

Bundesehrenzeichen für Internationale Beziehungen

Höchste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (1. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • kann an Mitglieder verliehen werden, die besondere und langjährige Verdienste im Bereich der völkerverbindenden Maßnahmen erworben und diese dementsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden können
  • z.B. Auf- und dementsprechender Ausbau der Beziehungen zu ausländischen Verbänden als Initiator oder in führender Funktion
  • z.B Mehrere Hilfeleistungen oder Einsätze im Ausland, die zum besonderen Ansehen des ÖKB beigetragen haben
Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB

Großes Bundesehrenzeichen in Gold

Zweithöchste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (2. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • kann an Mitglieder des Bundesvorstandes verliehen werden, die sich in besonders hervorragender Weise um den Österreichischen Kameradschaftsbund verdient gemacht haben.
  • kann an Mitglieder des Bundespräsidiums verliehen werden, die sich in besonders hervorragender Weise um den Österreichischen Kameradschaftsbund verdient gemacht haben.
  • kann an die Präsidenten der Landesverbände verliehen werden, die sich in besonders hervorragender Weise um den Österreichischen Kameradschaftsbund verdient gemacht haben.
  • kann an verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im In- und Ausland verliehen werden, die sich in besonders hervorragender Weise um den Österreichischen Kameradschaftsbund verdient gemacht haben.

Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB

Großes Bundesehrenzeichen in Silber

Dritthöchste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (3. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • kann an Mitglieder des Bundesvorstandes nach langjähriger besonders erfolgreicher Amtstätigkeit verliehen werden.
  • kann an Mitglieder des Bundespräsidiums nach langjähriger besonders erfolgreicher Amtstätigkeit verliehen werden.
  • kann an die Präsidenten der Landesverbände nach langjähriger besonders erfolgreicher Amtstätigkeit verliehen werden.
  • kann an die Vizepräsidenten der Landesverbände nach langjähriger besonders erfolgreicher Amtstätigkeit verliehen werden.
  • kann an verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im In- und Ausland verliehen werden, die sich in besonders hervorragender Weise um den Österreichischen Kameradschaftsbund verdient gemacht haben.

Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB

Bundesehrenkreuz in Gold

Vierthöchste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (4. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • kann an Bezirksobmänner mit außergewöhnlichen und langjährigen Verdiensten um den ÖKB verliehen werden.
  • kann an Funktionäre des Bundespräsidiums mit außergewöhnlichen und langjährigen Verdiensten um den ÖKB verliehen werden.
  • kann an Funktionäre der Landesverbände mit außergewöhnlichen und langjährigen Verdiensten um den ÖKB verliehen werden.

Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB

Bundesehrenkreuz in Silber

Fünfthöchste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (5. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • kann an Bezirksobmänner mit außergewöhnlichen und langjährigen Verdiensten um den ÖKB verliehen werden.
  • kann an Funktionäre des Bundespräsidiums mit außergewöhnlichen und langjährigen Verdiensten um den ÖKB verliehen werden.
  • kann an Funktionäre der Landesverbände mit außergewöhnlichen und langjährigen Verdiensten um den ÖKB verliehen werden.

Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB

Bundesverdienstkreuz in Gold

Sechsthöchste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (6. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • kann an Funktionäre mit besonderen und langjährigen Verdiensten um den ÖKB verliehen werden.

Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB

Bundesverdienstkreuz in Silber

Siebthöchste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (7. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • kann an Funktionäre mit besonderen und langjährigen Verdiensten um den ÖKB verliehen werden.

Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB

Bundesverdienstmedaille in Gold

Achthöchste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (8. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • kann für langjährige tätige Mitgliedschaft sowie für besondere Verdienste um den ÖKB verliehen werden

Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB

Bundesverdienstmedaille in Gold

Niedrigste Auszeichnung des Kameradschaftsbundes (9. Platz von 9)

Verleihungsgründe:
  • Zur Erinnerung an die Dienstleistung im Zweiten Weltkrieg.

Nominierungen:

Die Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.

Verleihungsgrundlage:

Statuten der Auszeichnungen des ÖKB