Fotos: Land Oberösterreich
Das Ehrenzeichengesetz der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982 regelt das Statut vom Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Oberösterreich, welches in sieben Stufen zur Verleihung kommt.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Großes Goldenes Ehrenzeichen
Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Großes Ehrenzeichen
Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Goldenes Ehrenzeichen
Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Silbernes Ehrenzeichen
Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Goldenes Verdienstzeichen
Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Silbernes Verdienstzeichen
Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Oberösterreichisches Ehrenzeichengesetz
Verdienstmedaille
Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken hervorragende Leistungen vollbracht.
- wird an Personen verliehen, die das Ansehen und das Wohl des Landes Oberösterreich gefördert haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.