Seit 1964 verleiht der Wiener Erzbischof die 3 stufige Auszeichnung mit dem vollen Namen Ehrenzeichen vom Heiligen Stephanus der Erzdiözese Wien.
Stifter: Erzdiözese Wien
Verleihungsstatus: Selten
Organisationszweck: Gemeinschaft von Katholiken Wiens unter dem Oberhaupt des Erzbischofs mit dem Zweck das Leben Jesu zu preisen und den christlichen Glauben zu verbreiten.
Ehrenzeichen der Erzdiözese in Bronze
Verleihungsgründe:
- für Verdienste im Bereich einer Pfarre
- der Auszuzeichnende darf kein Geistlicher und kein Angestellter der Kirche sein
- eine ausgezeichnete, christliche Lebensführung, bestätigt durch den Pfarrer des Anwärters sind Grundvoraussetzung
Nominierungen:
Nominierungen werden über das dafür vorgesehene Formular an das Ordinariat der Erzdiözese übermittelt. Daraufhin stellt sich ein Kuratorium zusammen dem verpflichten der Generalvikar angehört. Nach einholen von Stellungnahmen, wie zum Beispiel des zuständigen Pfarrers wird die Verleihung mit Stimmenmehrheit abgelehnt oder bewilligt. Ein käufliches Erwerben der Auszeichnung ist nicht möglich.
Verleihungsgrundlage:
Statut des Ehrenzeichens des Heiligen Stephanus
Ehrenzeichen der Erzdiözese in Silber
Kein Bild Vorhanden
Verleihungsgründe:
- für Verdienste die in mehreren Pfarren, bzw. in mehreren Bereichen der Erzdiözese Wien
- der Auszuzeichnende darf kein Geistlicher und kein Angestellter der Kirche sein
- eine ausgezeichnete, christliche Lebensführung, bestätigt durch den Pfarrer des Anwärters sind Grundvoraussetzung
Nominierungen:
Nominierungen werden über das dafür vorgesehene Formular an das Ordinariat der Erzdiözese übermittelt. Daraufhin stellt sich ein Kuratorium zusammen dem verpflichten der Generalvikar angehört. Nach einholen von Stellungnahmen, wie zum Beispiel des zuständigen Pfarrers wird die Verleihung mit Stimmenmehrheit abgelehnt oder bewilligt. Ein käufliches Erwerben der Auszeichnung ist nicht möglich.
Verleihungsgrundlage:
Statut des Ehrenzeichens des Heiligen Stephanus
Ehrenzeichen der Erzdiözese in Gold
Kein Bild Vorhanden
Verleihungsgründe:
- für Verdienste die den gesamten Bereich der Erzdiözese abdecken, bzw. Relevant für die gesamte Diözese sind.
- der Auszuzeichnende darf kein Geistlicher und kein Angestellter der Kirche sein
- eine ausgezeichnete, christliche Lebensführung, bestätigt durch den Pfarrer des Anwärters sind Grundvoraussetzung
Nominierungen:
Nominierungen werden über das dafür vorgesehene Formular an das Ordinariat der Erzdiözese übermittelt. Daraufhin stellt sich ein Kuratorium zusammen dem verpflichten der Generalvikar angehört. Nach einholen von Stellungnahmen, wie zum Beispiel des zuständigen Pfarrers wird die Verleihung mit Stimmenmehrheit abgelehnt oder bewilligt. Ein käufliches Erwerben der Auszeichnung ist nicht möglich.
Verleihungsgrundlage:
Statut des Ehrenzeichens des Heiligen Stephanus