Foto: Land Kärnten
Das Gesetz von 2001 über die Schaffung eines Ehrenzeichens des Landes Kärnten regelt alle Details der dreistufigen Dekoration. Es ist somit das Ehrenzeichen Österreichs mit der geringsten Anzahl an Verleihungsstufen.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Großes Goldenes Ehrenzeichen
Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 3)
Verleihungsgründe:
- kann an Personen verliehen werden, die sich um das Land Kärnten besonders verdient gemacht haben.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden.
Verleihungsgrundlage:
Steirisches Ehrenzeichengesetz
Großes Ehrenzeichen
Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 3)
Verleihungsgründe:
- kann an Personen verliehen werden, die sich um das Land Kärnten besonders verdient gemacht haben.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden.
Verleihungsgrundlage:
Steirisches Ehrenzeichengesetz
Ehrenzeichen
Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 3)
Verleihungsgründe:
- kann an Personen verliehen werden, die sich um das Land Kärnten besonders verdient gemacht haben.
Nominierungen:
Keine Informationen vorhanden.