Foto: Land Salzburg
Das Salzburger Ehrenzeichengesetz vom 7. Februar 2001 regelt das Statut vom EhrenzeichenEhrenzeichen des Landes Salzburg, welches in fünf Stufen zur Verleihung kommt.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Großkreuz
Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 5)
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
- für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.
Verleihungsgrundlage:
Großes Ehrenzeichen
Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 5)
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
- für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenzeichen
Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 5)
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
- für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.
Verleihungsgrundlage:
Großes Verdienstzeichen
Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 5)
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
- für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstzeichen
Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 5)
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg.
- für hervorragende erworbene Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Verleihungsvorschläge können die Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, gesetzlich berufliche Vertretungen, sowie jede Person für eine Anwärter, der die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt einbringen.