Fotos: Land Burgenland
Das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland ist eine zwölf stufige Auszeichnung. Entstehungsjahr 1967.
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Komturkreuz mit dem Stern
Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland
Komturkreuz mit dem Stern
Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland
Großes Ehrenzeichen
Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland
Ehrenzeichen
Fünfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland
Verdienstkreuz
Sechsthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (6. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland
Goldene Medaille
Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (7. Platz von 7)
Verleihungsgründe:
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das Ansehen des Landes vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für die Entwicklung des Bundeslandes Burgenland vollbracht haben.
- wird an Personen verliehen, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.
Nominierungen:
Für Personen mit einem Wohnsitz werden Anregungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Für Personen ohne Wohnsitz werden Anregungen unmittelbar bei der Landesregierung abgegeben.
Verleihungsgrundlage:
Verordnung über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Burgenland