Verdienstzeichen

Das Verdienstzeichen des Salzburger Blasmusikverbandes ist die höchste Auszeichnung für Funktionäre des Verbandes. Sie wird in drei Stufen an Führungskräfte der Musikkapellen für verdienstvolles Wirken und besondere Leistungen verliehen.

Stifter: Salzburger Blasmusikverband

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Vereinszweck: Dachverband der Salzburger Musikkapellen

Goldenes Verdienstzeichen
Verdienstzeichen

Verdienstzeichen
Foto: SBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für Obmänner und Funktionäre die sich in besonderer Weise um das Blasmusikwesen in Salzburg verdienst gemacht haben und 20 Jahre im Amt sind.
Nominierungen:

Um die Verleihung einer Auszeichnung ist beim SBV über das online Verwaltungsprogramm BMV anzusuchen. Die Anträge werden vom Bezirks- und Landesverband genehmigt oder unter Angabe von Gründen auch abgelehnt und an
das Büro des SBV zur Bearbeitung weitergegeben. Kosten trägt der Antragsteller.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsbroschüre

Silbernes Verdienstzeichen
Verdienstzeichen

Verdienstzeichen
Foto: SBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für Obmänner und Funktionäre die sich durch verdienstvolles Wirken oder besondere Leistungen ausgezeichnet haben und 15 Jahre im Amt sind.
Nominierungen:

Um die Verleihung einer Auszeichnung ist beim SBV über das online Verwaltungsprogramm BMV anzusuchen. Die Anträge werden vom Bezirks- und Landesverband genehmigt oder unter Angabe von Gründen auch abgelehnt und an
das Büro des SBV zur Bearbeitung weitergegeben. Kosten trägt der Antragsteller.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsbroschüre

Bronzenes Verdienstzeichen
Verdienstzeichen

Verdienstzeichen
Foto: SBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für Obmänner und Funktionäre die sich durch verdienstvolles Wirken oder besondere Leistungen ausgezeichnet haben und 10 Jahre im Amt sind.
Nominierungen:

Um die Verleihung einer Auszeichnung ist beim SBV über das online Verwaltungsprogramm BMV anzusuchen. Die Anträge werden vom Bezirks- und Landesverband genehmigt oder unter Angabe von Gründen auch abgelehnt und an
das Büro des SBV zur Bearbeitung weitergegeben. Kosten trägt der Antragsteller.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsbroschüre