Die Verdienstmedaillen des Österreichischen Roten Kreuzes gelangen seit dem Jahre 1954 zur Verleihung. Die Dekoration umfasst 4 Stufen, wobei 1995 mit der Verdienstmedaille für Katastropheneinsätze und Entwicklungszusammenarbeit eine zusätzliche Verdienstmedaille ins Leben gerufen wurde. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten oder einer von ihm beauftragten Person.
Stifter: Österreichisches Rotes Kreuz
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Vereinszweck: Rettungsdienst
Verdienstmedaille Gold


Dritthöchste Auszeichnung des Roten Kreuzes
Verleihungsgründe:
- Besondere Verdienste auf dem Gebiet des freiwilligen Hilfswesens des Österreichischen Roten Kreuzes
- mindestens 6 Jahre zeitlicher Abstand zur Verleihung der silbernen Verdienstmedaille
- mindestens 6 Jahre hervorragende Mitarbeit in führender Funktion in einer der Dienststellen des Österreichischen Roten Kreuzes.
Nominierungen:
Nichts bekannt
Verleihungsgrundlage:
Statut der Auszeichnungen des Österreichischen Roten Kreuzes
Verdienstmedaille Silber


Vierthöchste Auszeichnung des Roten Kreuzes
Verleihungsgründe:
- Besondere Verdienste auf dem Gebiet des freiwilligen Hilfswesens des Österreichischen Roten Kreuzes
- mindestens 6 Jahre zeitlicher Abstand zur Verleihung der bronzenen Verdienstmedaille
- mindestens 6 Jahre hervorragende Mitarbeit in mittlerer Führungsfunktion in einer der Dienststellen des Österreichischen Roten Kreuzes.
Nominierungen:
Nichts bekannt
Verleihungsgrundlage:
Statut der Auszeichnungen des Österreichischen Roten Kreuzes
Verdienstmedaille Bronze


Fünfthöchste Auszeichnung des Roten Kreuzes
Verleihungsgründe:
- hervorragende Verdienste im Rahmen einer der Aktivitäten des Österreichischen Roten Kreuzes.
Nominierungen:
Nichts bekannt
Verleihungsgrundlage:
Statut der Auszeichnungen des Österreichischen Roten Kreuzes
Verdienstmedaille für Katastropheneinsätze und Entwicklungszusammenarbeit


Sechsthöchste Auszeichnung des Roten Kreuzes
Verleihungsgründe:
- besondere Verdienste bei Katastropheneinsätzen, die länger als sieben Tage dauern und unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden oder
- bei Einsätzen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, die länger als 21 Tage dauern oder
- in Ausnahmefällen auch jenen Mitarbeitern verliehen werden, die unter erschwerten Bedingungen, aber aus einsatztechnischen Gründen weniger als sieben Tage im Einsatz waren (z.B. Suchhundeführer).
Nominierungen:
Vorschlag des Präsidenten eines Landesverbandes oder durch den Präsidenten des Österreichischen Roten Kreuzes.
Verleihungsgrundlage:
Statut der Auszeichnungen des Österreichischen Roten Kreuzes