Die Verdienstmedaille des Österreichischen Zivilschutzverbandes gelangt in drei Stufen zur Verleihung an treue Vereinsmitglieder.
Stifter: Österreichischer Zivilschutzverbandes
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Nein
Vereinszweck: Verein für Bevölkerungsschutz in Krisensituationen
Goldene Verdienstmedaille


Verleihungsgründe:
- für 25 Jahre aktiver Tätigkeit von: hauptamtlichen Mitarbeitern des Bundes- oder eines Landesverbandes, ehrenamtlichen Zivilschutzbeauftragten, SIZ-Leitern und vergleichbaren Funktionen oder
- für 15 Jahre aktiver Tätigkeit von: Bezirksverantwortlichen eines Zivilschutzverbandes
- Ausnahmen von diesen Vergabekriterien sind mittels Beschlusses des Bundesvorstandes möglich.
- Der Abstand zur letzten verliehenen Auszeichnungen hat fünf Jahre nicht zu unterschreiten.
Nominierungen:
Nominierungen können die Landesorganisationen bei der Bundesgeschäftsstelle. Bei dieser sind insbesondere die Verdienste der einzelnen Personen um den Zivilschutz zu beschreiben werden.
Verleihungsgrundlage:
Silberne Verdienstmedaille


Verleihungsgründe:
- für 15 Jahre aktiver Tätigkeit von: hauptamtlichen Mitarbeitern des Bundes- oder eines Landesverbandes, ehrenamtlichen Zivilschutzbeauftragten, SIZ-Leitern und vergleichbaren Funktionen oder
- für 5 Jahre aktiver Tätigkeit von: Bezirksverantwortlichen eines Zivilschutzverbandes
- Ausnahmen von diesen Vergabekriterien sind mittels Beschlusses des Bundesvorstandes möglich.
- Der Abstand zur letzten verliehenen Auszeichnungen hat fünf Jahre nicht zu unterschreiten.
Nominierungen:
Nominierungen können die Landesorganisationen bei der Bundesgeschäftsstelle. Bei dieser sind insbesondere die Verdienste der einzelnen Personen um den Zivilschutz zu beschreiben werden.
Verleihungsgrundlage:
Bronzene Verdienstmedaille


Verleihungsgründe:
- für 5 Jahre aktiver Tätigkeit von: hauptamtlichen Mitarbeitern des Bundes- oder eines Landesverbandes, ehrenamtlichen Zivilschutzbeauftragten, SIZ-Leitern und vergleichbaren Funktionen.
- Ausnahmen von diesen Vergabekriterien sind mittels Beschlusses des Bundesvorstandes möglich.
Nominierungen:
Nominierungen können die Landesorganisationen bei der Bundesgeschäftsstelle. Bei dieser sind insbesondere die Verdienste der einzelnen Personen um den Zivilschutz zu beschreiben werden.