Das Verdienstkreuz des Kärntner Blasmusikverbandes ist ein dreistufiges Steckkreuz für verdiente Funktionäre.
Stifter: Kärntner Blasmusikverband
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja
Vereinszweck: Dachverband der Kärntner Musikkapellen
Verdienstkreuz in Gold

Verleihungsgründe:
- für Kapellmeister und Funktionäre von Musikkapellen und Bezirksverbänden, die über einen Zeitraum von 30 Jahren besondere Verdienste um die Kärntner Blasmusik erworben haben.
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstkreuz in Silber

Verleihungsgründe:
- für Kapellmeister und Funktionäre von Musikkapellen und Bezirksverbänden, die über einen Zeitraum von 20 Jahren besondere Verdienste um die Kärntner Blasmusik erworben haben.
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstkreuz in Bronze

Verleihungsgründe:
- für Kapellmeister und Funktionäre von Musikkapellen und Bezirksverbänden, die über einen Zeitraum von 10 Jahren besondere Verdienste um die Kärntner Blasmusik erworben haben.
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.