Das Verdienstkreuz des Steirischen Blasmusikverbandes ist eine fünfstufige Ehrung für Personen die eine Funktion in einer Mitgliedskapelle, einem Blasmusikbezirksvorstand oder im Landesvorstand des Steirischen Blasmusikverbandes ausüben.
Stifter: Steirischer Blasmusikverband
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja
Vereinszweck: Dachverband der Steirischen Musikkapellen
Verdienstkreuz in Gold mit Stern


Verleihungsgründe:
- für 12 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesobmann, Landesobmann Stellvertreter, Landeskapellmeister, Landeskapellmeister Stellvertreter, Landesjugendreferent, Landesschriftführer, Landesstatistikreferent, Landesfinanzreferent, Landesmedienreferent, Landesstabführer oder
- für 20 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesvorstand, Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendreferent, Bezirksstabführer
Nominierungen:
Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstkreuz in Gold


Verleihungsgründe:
- für 7 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesobmann, Landesobmann Stellvertreter, Landeskapellmeister, Landeskapellmeister Stellvertreter, Landesjugendreferent, Landesschriftführer, Landesstatistikreferent, Landesfinanzreferent, Landesmedienreferent, Landesstabführer oder
- für 12 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesvorstand, Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendreferent, Bezirksstabführer oder
- für 20 Jahre in der folgenden Funktion: Blasmusikbezirksfunktionär oder
- für 25 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Obmänner einer Musikkapelle, Geschäftsführende Obmänner einer Musikkapelle, Kapellmeister einer Musikkapelle
Nominierungen:
Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstkreuz in Silber


Verleihungsgründe:
- für 3 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesobmann, Landeskapellmeister oder
- für 6 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesobmann Stellvertreter, Landeskapellmeister Stellvertreter, Landesjugendreferent, Landesschriftführer, Landesstatistikreferent, Landesfinanzreferent, Landesmedienreferent, Landesstabführer oder
- für 9 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesvorstand, Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendreferent, Bezirksstabführer oder
- für 15 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Blasmusikbezirksfunktionär, Obmänner einer Musikkapelle, Geschäftsführende Obmänner einer Musikkapelle, Kapellmeister einer Musikkapelle oder
- für 20 Jahre der folgenden Funktion: Sonstige Funktionäre einer Musikkapelle
Nominierungen:
Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstkreuz in Bronze


Verleihungsgründe:
- für 3 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesobmann, Landeskapellmeister, Landesobmann Stellvertreter, Landeskapellmeister Stellvertreter, Landesjugendreferent, Landesschriftführer, Landesstatistikreferent, Landesfinanzreferent, Landesmedienreferent, Landesstabführer oder
- für 6 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Landesvorstand, Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendreferent, Bezirksstabführer oder
- für 12 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Blasmusikbezirksfunktionär, Obmann einer Musikkapelle, Geschäftsführender Obmann einer Musikkapelle, Kapellmeister einer Musikkapelle
- für 15 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Sonstige Funktionäre einer Musikkapelle, Obmann Stellvertreter einer Musikkapelle, Kapellmeister Stellvertreter einer Musikkapelle
Nominierungen:
Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.
