Verdienstkreuz

Das Verdienstkreuz des Oberösterreichischen Blasmusikverbandes gelangt in zwei Stufen zur Verleihung.

Stifter: Oberösterreichischer Blasmusikverband

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Vereinszweck: Dachverband der oberösterreichischen Musikkapellen

Goldenes Verdienstkreuz
Verdienstkreuz Gold
Foto: OÖBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für Obmänner, die 30 Jahre Obmann eines Musikvereines sind und ihren Verein in organisatorischen Belangen vorbildlich geführt haben oder
  • für Kapellmeister, die mindestens 15 Konzertwertungen absolviert haben und mindestens 25 Jahre als Kapellmeister einer Musikkapelle tätig sind bzw. eine 30-jährige Kapellmeistertätigkeit nachweisen können oder
  • für Stabführer, die 20 Marschwertungen absolviert haben und mindestens 30 Jahre als Stabführer einer Musikkapelle tätig sind oder
  • für Jugendreferenten, die sich 30 Jahre durch aktive Jugendarbeit besondere Verdienste erworben haben
  • für Schriftführer, Kassier, Medien-/EDV-Referent und Archivar nach 35-jähriger gewissenhafter Tätigkeit oder
  • für verdienstvolle Funktionäre nach 40-jähriger gewissenhafter Tätigkeit oder
  • für Bezirksobmänner, Bezirkskapellmeister, Bezirksstabführer und Bezirksjugendreferenten nach mindestens 25-jähriger vorbildlicher Tätigkeit oder
  • für übrige Mitglieder einer Bezirksleitung nach 30-jähriger gewissenhafter Tätigkeit oder
  • für Präsident des OÖBV, Landeskapellmeister, Landesstabführer und Landesjugendreferenten nach 20-jähriger vorbildlicher Tätigkeit in ihrer Funktion oder
  • für übrige Mitglieder der Landesleitung nach 24-jähriger gewissenhafter Tätigkeit oder
  • für aktive Musiker nach 55 Jahren aktiver Musikerausübung in einer oder mehreren Mitgliedskapellen des OÖBV bzw. eines anderen in- oder ausländischen Landesverbandes
Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Auszeichnungsverordnung

Silbernes Verdienstkreuz

Verleihungsgründe:
  • für Obmänner, die 25 Jahre Obmann eines Musikvereines sind und ihren Verein in organisatorischen Belangen vorbildlich geführt haben oder
  • für Kapellmeister, die mindestens 12 Konzertwertungen absolviert haben und mindestens 20 Jahre als Kapellmeister einer Musikkapelle tätig sind bzw. eine 25-jährige Kapellmeistertätigkeit nachweisen können oder
  • für Stabführer, die 18 Marschwertungen absolviert haben und mindestens 25 Jahre als Stabführer einer Musikkapelle tätig sind oder
  • für Jugendreferenten, die sich 25 Jahre durch aktive Jugendarbeit besondere Verdienste erworben haben
  • für Schriftführer, Kassier, Medien-/EDV-Referent und Archivar nach 30-jähriger gewissenhafter Tätigkeit oder
  • für verdienstvolle Funktionäre nach 35-jähriger gewissenhafter Tätigkeit oder
  • für Bezirksobmänner, Bezirkskapellmeister, Bezirksstabführer und Bezirksjugendreferenten nach mindestens 20-jähriger vorbildlicher Tätigkeit oder
  • für übrige Mitglieder einer Bezirksleitung nach 25-jähriger gewissenhafter Tätigkeit oder
  • für Präsident des OÖBV, Landeskapellmeister, Landesstabführer und Landesjugendreferenten nach 16-jähriger vorbildlicher Tätigkeit in ihrer Funktion oder
  • für übrige Mitglieder der Landesleitung nach 20-jähriger gewissenhafter Tätigkeit oder
  • für aktive Musiker nach 50 Jahren aktiver Musikerausübung in einer oder mehreren Mitgliedskapellen des OÖBV bzw. eines anderen in- oder ausländischen Landesverbandes
Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden

Verleihungsgrundlage:

Auszeichnungsverordnung