Die Verdienstauszeichnung des Verbandes Südtiroler Musikkapellen ist eine fünfstufige Ehrung mit welcher der Verband Kapellmeister auszeichnet.
Stifter: Verband Südtiroler Musikkapellen
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Nein
Vereinszweck: Dachverband der Südtiroler Musikkapellen
Verdienststern
Verleihungsgründe:
- für Funktionäre auf Bezirks- und Landesebene, die sich in außergewöhnlicher Weise um den Verband Südtiroler Musikkapellen bzw. um das Blasmusikwesen im Lande verdient gemacht haben oder
- für Funktionäre auf Bezirks- und Landesebene, die mindestens 24-jährige verdienstvolle Tätigkeit (zeitversetzte Mitgliedschaft in Bezirk und Landesleitung können addiert werden) nachweisen können.
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung des Verdienststerns ist durch einen Bezirksausschuss bzw. durch ein Mitglied des Verbandsvorstandes schriftlich mit entsprechender, detaillierter Begründung an den Verbandsvorstand zu richten. Den Verleihungsbeschluss fasst der Verbandsvorstand.
Verleihungsgrundlage:
Goldenes Verdienstkreuz
Verleihungsgründe:
- für 18 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Verbandsobmann, Verbandskapellmeister, Verbandsjugendleiter und Verbandsstabführer oder Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendleiter und Bezirksstabführer oder
- für 20 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendleiter und Bezirksstabführer oder
- für 40 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Obmann einer Mitgliedskapelle, Kapellmeister einer Mitgliedskapelle oder
- für 20 Jahre in einer sonstigen Funktion beim Verband in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich)
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Verdienstzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle, den Bezirksausschuss oder den Verbandsvorstand an das Verbandsbüro zu richten. Den Verleihungsbeschluss fasst der geschäftsführende Ausschuss.
Verleihungsgrundlage:
Silbernes Verdienstkreuz
Verleihungsgründe:
- für 12 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Verbandsobmann, Verbandskapellmeister, Verbandsjugendleiter und Verbandsstabführer oder Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendleiter und Bezirksstabführer oder
- für 15 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendleiter und Bezirksstabführer oder
- für 30 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Obmann einer Mitgliedskapelle, Kapellmeister einer Mitgliedskapelle oder
- für 15 Jahre in einer sonstigen Funktion beim Verband in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich)
- für 20 Jahre in einer sonstigen Funktion bei der Bezirksorganisation in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich)
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Verdienstzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle, den Bezirksausschuss oder den Verbandsvorstand an das Verbandsbüro zu richten. Den Verleihungsbeschluss fasst der geschäftsführende Ausschuss.
Verleihungsgrundlage:
Goldenes Verdienstzeichen
Verleihungsgründe:
- für 10 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Verbandsobmann, Verbandskapellmeister, Verbandsjugendleiter und Verbandsstabführer, Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendleiter und Bezirksstabführer oder
- für 20 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Obmann einer Mitgliedskapelle, Kapellmeister einer Mitgliedskapelle, Jugendleiter einer Mitgliedskapelle und Stabführer einer Mitgliedskapelle oder
- für 12 Jahre in einer sonstigen Funktion beim Verband in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich) oder
- für 15 Jahre in einer sonstigen Funktion bei der Bezirksorganisation in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich) oder
- für 30 Jahre in einer sonstigen Funktion bei einer Mitgliedkapelle in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich)
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Verdienstzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle, den Bezirksausschuss oder den Verbandsvorstand an das Verbandsbüro zu richten. Den Verleihungsbeschluss fasst der geschäftsführende Ausschuss.
Verleihungsgrundlage:
Silbernes Verdienstzeichen
Verleihungsgründe:
- für 5 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Verbandsobmann, Verbandskapellmeister, Verbandsjugendleiter und Verbandsstabführer, Bezirksobmann, Bezirkskapellmeister, Bezirksjugendleiter und Bezirksstabführer oder
- für 10 Jahre in einer der folgenden Funktionen: Obmann einer Mitgliedskapelle, Kapellmeister einer Mitgliedskapelle, Jugendleiter einer Mitgliedskapelle und Stabführer einer Mitgliedskapelle oder
- für 6 Jahre in einer sonstigen Funktion beim Verband in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich) oder
- für 10 Jahre in einer sonstigen Funktion bei der Bezirksorganisation in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich) oder
- für 15 Jahre in einer sonstigen Funktion bei einer Mitgliedkapelle in Kombination mit besonderen Leistungen (schriftliche Begründung erforderlich)
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Verdienstzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle, den Bezirksausschuss oder den Verbandsvorstand an das Verbandsbüro zu richten. Den Verleihungsbeschluss fasst der geschäftsführende Ausschuss.