Verdienstauszeichnung

Die Verdienstauszeichnung des Tiroler Blasmusikverbandes ist eine fünfstufige Ehrung für verdienstvolles Wirken von Führungskräften. Als Beurteilungsmaßstab wird ein internes Punktesystem ähnlich jenem des Militärfallschirmspringerverbunds Ostarrichi verwendet bei dem die Anzahl der Jahre die in einer bestimmten Funktion zusammen gezählt werden. Ein Jahr als Obmann einer Musikkapelle entspricht beispielsweise einem Punkt.

Stifter: Tiroler Blasmusikverband

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Vereinszweck: Dachverband der Tiroler Musikkapellen

Verdienstkreuz in Gold
Verdienstkreuz in Gold
Verdienstauszeichnung TBV
Foto: TBV/ CC BY-NC
Verleihungsgründe:
Nominierungen:

Antrag auf Verleihung stellt die Musikkapelle für ihre Mitglieder beim Vorstand des Tiroler Blasmusikverbandes.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Verdienstkreuz in Silber
Verdienstkreuz in Silber
Verdienstauszeichnung TBV
Foto: TBV/ CC BY-NC
Verleihungsgründe:
Nominierungen:

Antrag auf Verleihung stellt die Musikkapelle für ihre Mitglieder beim Vorstand des Tiroler Blasmusikverbandes.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Verdienstzeichen in Gold
Verdienstzeichen in Gold
Verdienstauszeichnung TBV
Foto: TBV/ CC BY-NC
Verleihungsgründe:
  • für das Erreichen von 30 Punkten im internen Punktesystem oder
  • für 60‐jährige aktive Mitgliedschaft bei einer Musikkapelle
Nominierungen:

Antrag auf Verleihung stellt die Musikkapelle für ihre Mitglieder beim Vorstand des Tiroler Blasmusikverbandes.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Verdienstzeichen in Silber
Verdienstzeichen in Silber
Verdienstauszeichnung TBV
Foto: TBV/ CC BY-NC
Verleihungsgründe:
Nominierungen:

Antrag auf Verleihung stellt die Musikkapelle für ihre Mitglieder beim Vorstand des Tiroler Blasmusikverbandes.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Verdienstzeichen in Grün
Verdienstzeichen in Grün
Verdienstauszeichnung TBV
Foto: TBV/ CC BY-NC
Verleihungsgründe:
Nominierungen:

Antrag auf Verleihung stellt die Musikkapelle für ihre Mitglieder beim Vorstand des Tiroler Blasmusikverbandes.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung