Das Verdienstabzeichen des Kärntner Blasmusikverbandes ist ein dreistufiges Jubiläumsabzeichen für Musiker, Funktionäre und Marketenderinnen.
Stifter: Kärntner Blasmusikverband
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja
Vereinszweck: Dachverband der Kärntner Musikkapellen
Verdienstabzeichen in Gold

Verleihungsgründe:
- für Musiker, Funktionäre und Marketenderinnen mit 50 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 47 Jahren) aktiver Tätigkeit im Dienste der Blasmusik
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstabzeichen in Silber

Verleihungsgründe:
- für Musiker, Funktionäre und Marketenderinnen mit 40 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 38 Jahren) aktiver Tätigkeit im Dienste der Blasmusik
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstabzeichen in Bronze

Verleihungsgründe:
- für Musiker, Funktionäre und Marketenderinnen mit 25 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 24 Jahren) aktiver Tätigkeit im Dienste der Blasmusik
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.