Verdienstabzeichen

Das Verdienstabzeichen des Kärntner Blasmusikverbandes ist ein dreistufiges Jubiläumsabzeichen für Musiker, Funktionäre und Marketenderinnen.

Stifter: Kärntner Blasmusikverband

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Vereinszweck: Dachverband der Kärntner Musikkapellen

Verdienstabzeichen in Gold

Vedeinstabzeichen
Foto: KTBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für Musiker, Funktionäre und Marketenderinnen mit 50 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 47 Jahren) aktiver Tätigkeit im Dienste der Blasmusik
Nominierungen:

Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsbroschüre

Verdienstabzeichen in Silber

Vedeinstabzeichen
Foto: KTBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für Musiker, Funktionäre und Marketenderinnen mit 40 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 38 Jahren) aktiver Tätigkeit im Dienste der Blasmusik
Nominierungen:

Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsbroschüre

Verdienstabzeichen in Bronze

Vedeinstabzeichen
Foto: KTBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für Musiker, Funktionäre und Marketenderinnen mit 25 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 24 Jahren) aktiver Tätigkeit im Dienste der Blasmusik
Nominierungen:

Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens drei
Wochen vor der Verleihung mittels Ehrungsantrag (auf der Homepage) bei der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes zu erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsbroschüre