Die Professor Leo Ertl Medaille des Salzburger Blasmusikverbandes ist für musikalische Leistungen die höchste Auszeichnung des Verbandes. Sie wird in drei Stufen an Kapellmeister, Jugendreferenten und Stabführer als Anerkennung für verdienstvolles Wirken verliehen. Als Beurteilungsmaßstab wird ein internes Punktesystem ähnlich jenem des Militärfallschirmspringerverbunds Ostarrichi verwendet bei dem die Anzahl der Marschwertungen, Konzertwertungen und Jugendorchesterwettbewerbe zusammen gezählt werden. Eine Teilnahme entspricht zwei Punkten.
Stifter: Salzburger Blasmusikverband
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja
Vereinszweck: Dachverband der Salzburger Musikkapellen
Goldene Leo-Ertl Medaille


Verleihungsgründe:
- für 70 Punkte (entspricht 35 Veranstaltungsteilnahmen)
Nominierungen:
Um die Verleihung einer Auszeichnung ist beim SBV über https://www.blasmusik-salzburg.at/service-kontakt/ehrenzeichen/ das Formular für die Leo Ertl Medaille auszuwählen. Die Anträge werden vom Bezirks- und Landesverband genehmigt oder unter Angabe von Gründen auch abgelehnt und an das Büro des SBV zur Bearbeitung weitergegeben. Kosten trägt der Antragsteller.
Verleihungsgrundlage:
Silberne Leo-Ertl Medaille


Verleihungsgründe:
- für 50 Punkte (entspricht 25 Veranstaltungsteilnahmen)
Nominierungen:
Um die Verleihung einer Auszeichnung ist beim SBV über https://www.blasmusik-salzburg.at/service-kontakt/ehrenzeichen/ das Formular für die Leo Ertl Medaille auszuwählen. Die Anträge werden vom Bezirks- und Landesverband genehmigt oder unter Angabe von Gründen auch abgelehnt und an das Büro des SBV zur Bearbeitung weitergegeben. Kosten trägt der Antragsteller.
Verleihungsgrundlage:
Bronzene Leo-Ertl Medaille


Verleihungsgründe:
- für 30 Punkte (entspricht 15 Veranstaltungsteilnahmen)
Nominierungen:
Um die Verleihung einer Auszeichnung ist beim SBV über https://www.blasmusik-salzburg.at/service-kontakt/ehrenzeichen/ das Formular für die Leo Ertl Medaille auszuwählen. Die Anträge werden vom Bezirks- und Landesverband genehmigt oder unter Angabe von Gründen auch abgelehnt und an das Büro des SBV zur Bearbeitung weitergegeben. Kosten trägt der Antragsteller.