Milizmedaille

Die Milizmedaille wurde vom Bundesministerium für Landesverteidigung zur Würdigung von Milizsoldaten, welche ihre Funktion beendet haben, bzw. beenden mussten (50. Lebensjahr überschritten), oder die sich durch freiwillige, unentgeltliche Arbeit für das Heer eingesetzt haben verliehen

Vorletzte Stufe der Ehrenzeichen des Militärs (15. Platz von 16)

Verleihungsgründe:
  • Anlässlich der dauernden Beendigung dieser Funktion.
  • Für eine nachweisliche Teilnahme an einer Freiwilligen Milizarbeit im Gesamtausmaß von mehr als 30 Tagen.
Nominierung:

Hierzu ist nichts bekannt.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz