Leistungsabzeichen

Das Leistungsabzeichen der Österreichischen Wasserrettung ist eine dreistufige Auszeichnung zur von langjährigem ehrenamtlichen Dienst als ausgebildeter Rettungsschwimmer der Wasserrettung.

Stifter: Österreichische Wasserrettung

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Nein

Vereinszweck: Rettungsdienst

Goldenes Leistungsabzeichen
Goldenes Leistungsabzeichen
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

Verleihungsgründe:
  • für mindestens 5-jähriger Besitz des Leistungsabzeichens in Silber
Nominierungen:

Der Antrag auf Verleihung des ÖWR-Leistungsabzeichens ist von den Mitgliedern der Landesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichenordnung

Silbernes Leistungsabzeichen
Silbernes Leistungsabzeichen
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

Verleihungsgründe:
  • für mindestens 4-jähriger Besitz des Leistungsabzeichens in Bronze
Nominierungen:

Der Antrag auf Verleihung des ÖWR-Leistungsabzeichens ist von den Mitgliedern der Landesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichenordnung

Bronzenes Leistungsabzeichen
Bronzenes Leistungsabzeichen
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

Verleihungsgründe:
  • für 3 jährige Tätigkeit in der ÖWR mit ausgebildeter Rettungsschwimmausbildung
Nominierungen:

Der Antrag auf Verleihung des ÖWR-Leistungsabzeichens ist von den Mitgliedern der Landesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichenordnung