Kulturkreuz

Das Kulturkreuz des Grazer Bürgerkorps wird in vier Stufen an Personen verliehen, die sich um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgut verdient gemacht haben.

Stifter: Grazer Bürgerkorps

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Nein

Organisationszweck: Traditionspflege

Großes Kulturkreuz der Sonderstufe
Großes Verdienstkreuz Sonderform
Foto: Grazer Bürgerkorps/ CC BY-SA
Verleihungsgründe:
  • für Personen die sich durch persönlichen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
  • für Personen die sich durch ideellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
  • für Personen die sich durch finanziellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben.
  • Die Verleihung des Großes Goldenes Kulturkreuz setzt den Besitz der vorhergehenden Stufe voraus. Ausnahmen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Ehrungskomitees.
Nominierungen:

Die Antragstellung/Nominierung hat durch ein Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Großes Goldenes Kulturkreuz
Großes Goldenes Verdienstkreuz
Foto: Grazer Bürgerkorps/ CC BY-SA
Verleihungsgründe:
  • für Personen die sich durch persönlichen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
  • für Personen die sich durch ideellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
  • für Personen die sich durch finanziellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben.
  • Die Verleihung des Goldenes Kulturkreuz setzt den Besitz der vorhergehenden Stufe voraus. Ausnahmen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Ehrungskomitees.
Nominierungen:

Die Antragstellung/Nominierung hat durch ein Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Goldenes Kulturkreuz
Großes Kulturkreuz
Foto: Grazer Bürgerkorps/ CC BY-SA
Verleihungsgründe:
  • für Personen die sich durch persönlichen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
  • für Personen die sich durch ideellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
  • für Personen die sich durch finanziellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben.
  • Die Verleihung des Kulturkreuzes in Gold setzt den Besitz der vorhergehenden Stufe voraus. Ausnahmen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Ehrungskomitees.
Nominierungen:

Die Antragstellung/Nominierung hat durch ein Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden

Kulturkreuz in Gold
Kulturkreuz Gold
Foto: Grazer Bürgerkorps/ CC BY-SA
Verleihungsgründe:
  • für Personen die sich durch persönlichen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
  • für Personen die sich durch ideellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
  • für Personen die sich durch finanziellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben.
Nominierungen:

Die Antragstellung/Nominierung hat durch ein Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Kein Statut vorhanden