Das Kulturkreuz des Grazer Bürgerkorps wird in vier Stufen an Personen verliehen, die sich um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgut verdient gemacht haben.
Stifter: Grazer Bürgerkorps
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Nein
Organisationszweck: Traditionspflege
Großes Kulturkreuz der Sonderstufe

Verleihungsgründe:
- für Personen die sich durch persönlichen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
- für Personen die sich durch ideellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
- für Personen die sich durch finanziellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben.
- Die Verleihung des Großes Goldenes Kulturkreuz setzt den Besitz der vorhergehenden Stufe voraus. Ausnahmen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Ehrungskomitees.
Nominierungen:
Die Antragstellung/Nominierung hat durch ein Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Großes Goldenes Kulturkreuz

Verleihungsgründe:
- für Personen die sich durch persönlichen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
- für Personen die sich durch ideellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
- für Personen die sich durch finanziellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben.
- Die Verleihung des Goldenes Kulturkreuz setzt den Besitz der vorhergehenden Stufe voraus. Ausnahmen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Ehrungskomitees.
Nominierungen:
Die Antragstellung/Nominierung hat durch ein Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Goldenes Kulturkreuz

Verleihungsgründe:
- für Personen die sich durch persönlichen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
- für Personen die sich durch ideellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
- für Personen die sich durch finanziellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben.
- Die Verleihung des Kulturkreuzes in Gold setzt den Besitz der vorhergehenden Stufe voraus. Ausnahmen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Ehrungskomitees.
Nominierungen:
Die Antragstellung/Nominierung hat durch ein Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden
Kulturkreuz in Gold

Verleihungsgründe:
- für Personen die sich durch persönlichen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
- für Personen die sich durch ideellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben oder
- für Personen die sich durch finanziellen Einsatz um die Traditionspflege und den Erhalt von Kulturgütern im Raum Steiermark verdient gemacht haben.
Nominierungen:
Die Antragstellung/Nominierung hat durch ein Mitglied des Vorstandes zu erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Kein Statut vorhanden