Die Florianauszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes Oberösterreich wird in fünf Stufen an Mitglieder von Feuerwehren verliehen, die sich um das oberösterreichische
Feuerwehrwesen, insbesondere den Landesfeuerwehrverband besonders verdient gemacht oder die zur ersprießlichen Zusammenarbeit der österreichischen Feuerwehren mit Feuerwehrorganisationen des Auslandes wesentlich beigetragen haben.
Stifter: Landesfeuerwehrverband Oberösterreich
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Vereinszweck: Dachverband der oberösterreichischen Feuerwehren
Großes Florianverdienstkreuz

Verleihungsgründe:
- für außerordentliche Leistungen im Einsatz oder
- für außerordentliche Leistung in der Bestandssicherung des Landesfeuerwehrverbandes Oberösterreich oder
- für außerordentliche Leistung in der Bestandssicherung Oberösterreichischer Feuerwehren oder
- für außerordentliche Leistung um die Entwicklung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich
Nominierungen:
Keine Informationenvorhanden
Verleihungsgrundlage:
Dienstordnung inkl. der Florianauszeichnungen
Florianverdienstkreuz

Verleihungsgründe:
- für hervorragende Verdienste um das Oberösterreichische Feuerwehrwesen und:
- für 25-jährige Tätigkeit in der Funktion: Abschnittsfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant, als Mitglied der Landesfeuerwehrleitung
Nominierungen:
Keine Informationenvorhanden
Verleihungsgrundlage:
Dienstordnung inkl. der Florianauszeichnungen
Goldene Florianmedaille


Verleihungsgründe:
Grundvoraussetzung ist besondere Vorbildwirkung oder besondere Pflege der Beziehungen mit oberösterreichischen Feuerwehren. zusätzlich muss eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- für 15-jährige Tätigkeit in der Funktion: Abschnittsfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant, als Mitglied der Landesfeuerwehrleitung
- für 25-jährige Tätigkeit in der Funktion: Kommandant einer Feuerwehr
Nominierungen:
Keine Informationenvorhanden
Verleihungsgrundlage:
Dienstordnung inkl. der Florianauszeichnungen
Silberne Florianmedaille


Verleihungsgründe:
Grundvoraussetzung ist besondere Vorbildwirkung oder besondere Pflege der Beziehungen mit oberösterreichischen Feuerwehren. zusätzlich muss eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- für 10-jährige Tätigkeit in der Funktion: Abschnittsfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant, als Mitglied der Landesfeuerwehrleitung
- für 20-jährige Tätigkeit in der Funktion: Kommandant einer Feuerwehr
- für 40-jährige Tätigkeit in der Funktion: Haupt- und Oberamtswalter sowie jede Funktion in einem Feuerwehrkommando
Nominierungen:
Keine Informationenvorhanden
Verleihungsgrundlage:
Dienstordnung inkl. der Florianauszeichnungen
Bronzene Florianmedaille


Verleihungsgründe:
Grundvoraussetzung ist besondere Vorbildwirkung oder besondere Pflege der Beziehungen mit oberösterreichischen Feuerwehren. zusätzlich muss eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- für 3-jährige Tätigkeit in der Funktion: Abschnittsfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandant, als Mitglied der Landesfeuerwehrleitung
- für 7-jährige Tätigkeit in der Funktion: Kommandant einer Feuerwehr
- für 10-jährige Tätigkeit in der Funktion: Haupt- und Oberamtswalter sowie jede Funktion in einem Feuerwehrkommando
- für 15-jährige Tätigkeit in der Funktion: Mitglied eines Feuerwehrkommandos mit beratender Stimme
- für 20-jährige Tätigkeit in der Funktion: Feuerwehrmitglied
- für langjährige Tätigkeit in der Funktion: Jugendbetreuer, Bewerter
Nominierungen:
Keine Informationenvorhanden