Die Feuerwehr-Verdienstmedaille des Landesfeuerwehrverbandes Burgenland wird in drei Stufen an Personen verliehen, die sich durch Zusammenarbeit um das burgenländische Feuerwehrwesen verdient gemacht haben.
Stifter: Landesfeuerwehrverband Burgenland
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Vereinszweck: Dachverband der burgenländischen Feuerwehren
Goldene Feuerwehr-Verdienstmedaille


Verleihungsgründe:
- für Zivilpersonen, Feuerwehrangehörige (nicht Burgenland) und Angehörige anderer Einsatzorganisationen, die sich durch Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband, einem Bezirksfeuerwehrkommando oder einer Burgenländischen Feuerwehr besondere Verdienste erworben haben.
- Burgenländische Feuerwehrangehörige erhalten die Medaille nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. wenn diese im Rahmen ihrer Berufstätigkeit (Polizei, Bundesheer, etc.) besondere Zusammenarbeitsverdienste nachweisen können.
Nominierungen:
Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative, der Auszeichnungsausschuss und örtlich zuständige Feuerwehr-, Abschnitts und Bezirksfeuerwehrkommandos können Personen beim Landesfeuerwehrverband nominieren.
Verleihungsgrundlage:
Silberne Feuerwehr-Verdienstmedaille


Verleihungsgründe:
- für Zivilpersonen, Feuerwehrangehörige (nicht Burgenland) und Angehörige anderer Einsatzorganisationen, die sich durch Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband, einem Bezirksfeuerwehrkommando oder einer Burgenländischen Feuerwehr besondere Verdienste erworben haben.
- Burgenländische Feuerwehrangehörige erhalten die Medaille nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. wenn diese im Rahmen ihrer Berufstätigkeit (Polizei, Bundesheer, etc.) besondere Zusammenarbeitsverdienste nachweisen können.
Nominierungen:
Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative, der Auszeichnungsausschuss und örtlich zuständige Feuerwehr-, Abschnitts und Bezirksfeuerwehrkommandos können Personen beim Landesfeuerwehrverband nominieren.
Verleihungsgrundlage:
Bronzene Feuerwehr-Verdienstmedaille


Verleihungsgründe:
- für Zivilpersonen, Feuerwehrangehörige (nicht Burgenland) und Angehörige anderer Einsatzorganisationen, die sich durch Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband, einem Bezirksfeuerwehrkommando oder einer Burgenländischen Feuerwehr besondere Verdienste erworben haben.
- Burgenländische Feuerwehrangehörige erhalten die Medaille nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. wenn diese im Rahmen ihrer Berufstätigkeit (Polizei, Bundesheer, etc.) besondere Zusammenarbeitsverdienste nachweisen können.
Nominierungen:
Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative, der Auszeichnungsausschuss und örtlich zuständige Feuerwehr-, Abschnitts und Bezirksfeuerwehrkommandos können Personen beim Landesfeuerwehrverband nominieren.