Das Feuerwehr-Verdienstkreuz des Landesfeuerwehrverbandes Burgenland wird in drei Stufen an Personen verliehen, die sich um das burgenländische Feuerwehrwesen hervorragende Verdienste erworben haben und bereits Inhaber des Feuerwehr-Verdienstzeichens in Gold sind.
Stifter: Landesfeuerwehrverband Burgenland
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Vereinszweck: Dachverband der burgenländischen Feuerwehren
Großes Verdienstkreuz in Gold

Verleihungsgründe:
- für mindestens 10 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Landesbranddirektor-Stv. (Landesfeuerwehrverband Burgenlang) oder höher vorgesehen ist oder
- für mindestens 10 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Bundesfeuerwehrrat (Bundesfeuerwehrverband Österreich) oder höher vorgesehen ist
- der Nominierte muss bereits träger des Feuerwehr-Verdienstzeichens in Gold sein.
Nominierungen:
Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative oder der Auszeichnungsausschuss können Personen nominieren.
Verleihungsgrundlage:
Großes Verdienstkreuz in Silber

Verleihungsgründe:
- für mindestens 10 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Oberbrandrat oder höher vorgesehen ist.
- der Nominierte muss bereits träger des Feuerwehr-Verdienstzeichens in Gold sein.
Nominierungen:
Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative, der Auszeichnungsausschuss und Bezirksfeuerwehrkommandos können Personen nominieren.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstkreuz


Verleihungsgründe:
- für mindestens 5 Jahre Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Oberbrandrat vorgesehen ist oder
- für mindestens 10 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Brandrat vorgesehen ist oder
- für mindestens 15 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor vorgesehen ist oder
- für mindestens 20 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Hauptbrandinspektor vorgesehen ist oder
- für mindestens 20 Jahre Dienst als Feuerwehrkommandant.
- der Nominierte muss bereits träger des Feuerwehr-Verdienstzeichens in Gold sein.
Nominierungen:
Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative, der Auszeichnungsausschuss und Bezirksfeuerwehrkommandos können Personen nominieren.