Feuerwehr Verdienstkreuz

Das Feuerwehr-Verdienstkreuz des Landesfeuerwehrverbandes Burgenland wird in drei Stufen an Personen verliehen, die sich um das burgenländische Feuerwehrwesen hervorragende Verdienste erworben haben und bereits Inhaber des Feuerwehr-Verdienstzeichens in Gold sind.

Stifter: Landesfeuerwehrverband Burgenland

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Vereinszweck: Dachverband der burgenländischen Feuerwehren

Großes Verdienstkreuz in Gold

Verdienstkreuz
Foto: LVFB/ CC BY NC

Verleihungsgründe:
  • für mindestens 10 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Landesbranddirektor-Stv. (Landesfeuerwehrverband Burgenlang) oder höher vorgesehen ist oder
  • für mindestens 10 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Bundesfeuerwehrrat (Bundesfeuerwehrverband Österreich) oder höher vorgesehen ist
  • der Nominierte muss bereits träger des Feuerwehr-Verdienstzeichens in Gold sein.
Nominierungen:

Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative oder der Auszeichnungsausschuss können Personen nominieren.

Verleihungsgrundlage:

Auszeichnungsvorschrift

Großes Verdienstkreuz in Silber

Verdienstkreuz
Foto: LVFB/ CC BY NC

Verleihungsgründe:
  • für mindestens 10 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Oberbrandrat oder höher vorgesehen ist.
  • der Nominierte muss bereits träger des Feuerwehr-Verdienstzeichens in Gold sein.
Nominierungen:

Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative, der Auszeichnungsausschuss und Bezirksfeuerwehrkommandos können Personen nominieren.

Verleihungsgrundlage:

Auszeichnungsvorschrift

Verdienstkreuz

Verdienstkreuz
Verdienstkreuz
Foto: LVFB/ CC BY NC

Verleihungsgründe:
  • für mindestens 5 Jahre Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Oberbrandrat vorgesehen ist oder
  • für mindestens 10 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Brandrat vorgesehen ist oder
  • für mindestens 15 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor vorgesehen ist oder
  • für mindestens 20 Jahre Dienst in einer Funktion für die der Dienstgrad Hauptbrandinspektor vorgesehen ist oder
  • für mindestens 20 Jahre Dienst als Feuerwehrkommandant.
  • der Nominierte muss bereits träger des Feuerwehr-Verdienstzeichens in Gold sein.
Nominierungen:

Der Landesfeuerwehrkommandant aus eigener Initiative, der Auszeichnungsausschuss und Bezirksfeuerwehrkommandos können Personen nominieren.

Verleihungsgrundlage:

Auszeichnungsvorschrift