Exekutivdienstzeichen

Fotos: Polizei

Das Exekutivdienstzeichen ist eine Auszeichnung für Bedienstete des Sicherheitsdienstes (Justiz- und Innenministerium). Eine mehrmalige Verleihung ist aufgrund der 2 verschiedenen Verleihungsgründe mehrmals möglich.

Niedrigste Auszeichnung der Österreichischen Polizei (5. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • für 30 Jahre Exekutivbeamter oder Wachbeamter (Gefängniswärter, Polizist usw.)
  • für 30 Jahre als sonstiger Bediensteter im Exekutivdienst.
  • für 30 Jahre im höheren Dienst an Justizanstalten mit einer dem Exekutivdienst gleichgestellten Verwendung
  • für eine Pflichterfüllung als Polizist oder Gefängniswärter in einer Situation die mit unzumutbar hoher Gefahr verbunden ist. Die Auszeichnung erfolgt nur, wenn keine andere Auszeichnung vorliegt oder in Frage kommt.
  • für das Verbleiben im Gefahrenbreich trotz einer für den Polizisten oder Gefängniswärter unzumutbar hohen Gefahr. Die Auszeichnung erfolgt nur, wenn keine andere Auszeichnung vorliegt oder in Frage kommt.

Nominierung:

Die Polizeiinspektionskommandant stellt Antrag für die Verleihung an einen seiner Bediensteten.

Gesetzliche Grundlage:

Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz