Die Einsatzmedaille der Europäischen Union für die EU-Mission in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) wird abhängig von der jeweiligen Funktion in zwei Varianten verliehen. Die Operation besteht seit dem 2. Dezember 2004. Ihr Auftrag ist die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds in der Region sowie die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton.
Das Mandat der von der EU geführten Stabilisierungstruppe wurde durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zuletzt bis zum 2. November 2025 verlängert. Österreich beteiligt sich fortlaufend mit einem Kontingent von über hundert Soldaten, darunter Infanteriekräfte, logistische Einheiten und Stabselemente.
Das Anbringen von Ziffern zur Kennzeichnung mehrmaliger Einsätze ist nicht vorgesehen.
Das Tragen der Medaille zu Uniformen der Republik Österreich ist ausschließlich zulässig, wenn sie an einem Dreiecksband und nicht am ursprünglichen Originalband befestigt ist.
Stifter: EU
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Organisationszweck: Zusammenschluss Europäischer Staaten
Einsatzmedaille Bosnien und Herzegowina Hauptquartier und Streitkräfte


Verleihungsgründe:
- Mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage Dienst im Einsatzgebiet Tschad (hauptsächlich in der Ostregion), Nordosten der Zentralafrikanischen Republik (Birao) oder im Missionshauptquartier in N’Djamena (Tschad).
- Kürzere Zeiträume reichen aus, wenn die Teilnahme durch Verwundung, Krankheit, Tod im Einsatz oder andere außergewöhnliche Umstände beendet wurde.
Nominierung:
die Nominierung für die Einsatzmedaille läuft nicht wie bei nationalen Orden über ein eigenständiges Antragsverfahren, sondern folgt klaren dienstlichen Abläufen innerhalb der Mission.
Gesetzliche Grundlage:
EU Ratsbeschluss zur Durchführung der EUFOR Mission
Einsatzmedaille Bosnien und Herzegowina Planung und Unterstützung


Verleihungsgründe:
- für mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage Dienst in einer Dienststelle außerhalb des Einsatzgebietes, die unmittelbar für Planung, Führung oder logistische Unterstützung der Operation zuständig war.
- Kürzere Zeiträume reichen aus, wenn die Teilnahme durch Verwundung, Krankheit, Tod im Einsatz oder andere außergewöhnliche Umstände beendet wurde.
Nominierung:
die Nominierung für die Einsatzmedaille läuft nicht wie bei nationalen Orden über ein eigenständiges Antragsverfahren, sondern folgt klaren dienstlichen Abläufen innerhalb der Mission.
Gesetzliche Grundlage:
EU Ratsbeschluss zur Durchführung der EUFOR Mission
