Ehrenzeichens des Landes Steiermark

Foto Land Steiermark

Das Gesetz vom 26. Jänner 1971 über die Schaffung eines Ehrenzeichens des Landes Steiermark regelt alle Details der fünfstufigen Dekoration. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern gibt es beim Landesehrenzeichen für Verdienste auch eine Stufe, welche nur von Forschern, Wissenschaftlern oder Künstlern erhalten werden kann.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (1. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • kann an Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl, das Ansehen und die Entwicklung des Landes Steiermark vollbracht haben.
  • kann an Personen verliehen werden, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden.

Verleihungsgrundlage:

Steirisches Ehrenzeichengesetz

Großes Goldenes Ehrenzeichen

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (2. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • kann an Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl, das Ansehen und die Entwicklung des Landes Steiermark vollbracht haben.
  • kann an Personen verliehen werden, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden.

Verleihungsgrundlage:

Steirisches Ehrenzeichengesetz

Großes Ehrenzeichen

Dritthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (3. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • kann an Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl, das Ansehen und die Entwicklung des Landes Steiermark vollbracht haben.
  • kann an Personen verliehen werden, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden.

Verleihungsgrundlage:

Steirisches Ehrenzeichengesetz

Ehrenzeichen für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Vierthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (4. Platz von 5)

Verleihungsgründe:
  • kann an Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besonders hochstehende, schöpferische Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft für das allgemeine Wohl, das Ansehen und die Entwicklung des Landes Steiermark vollbracht haben.
  • kann an Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besonders hochstehende, schöpferische Leistungen auf dem Gebiet der Forschung für das allgemeine Wohl, das Ansehen und die Entwicklung des Landes Steiermark vollbracht haben.
  • kann an Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besonders hochstehende, schöpferische Leistungen auf dem Gebiet der Kunst für das allgemeine Wohl, das Ansehen und die Entwicklung des Landes Steiermark vollbracht haben.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden.

Verleihungsgrundlage:

Steirisches Ehrenzeichengesetz

Goldenes Ehrenzeichen

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land (5. Platz von 4)

Verleihungsgründe:
  • kann an Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere Leistungen für das allgemeine Wohl, das Ansehen und die Entwicklung des Landes Steiermark vollbracht haben.
  • kann an Personen verliehen werden, die sich Verdienste auf Sachgebieten erworben haben, die in Vollziehung Landessache sind.

Nominierungen:

Keine Informationen vorhanden.

Verleihungsgrundlage:

Steirisches Ehrenzeichengesetz