Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst

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Der Bundespräsident verleiht das Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst an Personen die sich in einem der beiden Wirkungsbereichen besonders ausgezeichnet haben. Es gelangt in drei Stufen zur Verleihung.

Rangordnung des Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst

  1. Ehrenzeichen
  2. Ehrenkreuz 1. Klasse
  3. Ehrenkreuz 2. Klasse

Ehrenzeichen

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst (1. Platz von 3)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende Leistungen am Gebiet der Wissenschaft oder der Kunst
Nominierungen:

Jede Person kann Vorschläge für die Verleihung einer Auszeichnung bei einem Ministerium abgeben. Ein Antrag für sich selbst oder Familienmitglieder ist nicht möglich. Der Minister bewertet den Verdienst aus den unterschiedlichen wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichen. Nach Einweihung des Anwärters über die positive Bewertung durch das Ministerium ergeht der Antrag an den Bundespräsidenten, welcher im Regelfall die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut um das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Ehrenkreuz 1. Klasse

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst (2. Platz von 3)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende Leistungen am Gebiet der Wissenschaft oder der Kunst
Nominierungen:

Jede Person kann Vorschläge für die Verleihung einer Auszeichnung bei einem Ministerium abgeben. Ein Antrag für sich selbst oder Familienmitglieder ist nicht möglich. Der Minister bewertet den Verdienst aus den unterschiedlichen wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichen. Nach Einweihung des Anwärters über die positive Bewertung durch das Ministerium ergeht der Antrag an den Bundespräsidenten, welcher im Regelfall die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut um das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Ehrenkreuz 2. Klasse

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst (3. Platz von 3)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende Leistungen am Gebiet der Wissenschaft oder der Kunst
Nominierungen:

Jede Person kann Vorschläge für die Verleihung einer Auszeichnung bei einem Ministerium abgeben. Ein Antrag für sich selbst oder Familienmitglieder ist nicht möglich. Der Minister bewertet den Verdienst aus den unterschiedlichen wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichen. Nach Einweihung des Anwärters über die positive Bewertung durch das Ministerium ergeht der Antrag an den Bundespräsidenten, welcher im Regelfall die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut um das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst