Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege

Seine kaiserliche Hoheit Sandor von Habsburg Lothringen und seine Gattin Herta Margret sind die Schirmherren des Ehrenzeichens für Verdienste um die Traditionspflege. Die im Volksmund als Haus Österreich bezeichnete Habsburger Dynastie herrschte viele Jahrhunderte über das Heilige Römische Reich deutscher Nation und nach dessen Auflösung, über das Kaisertum Österreich. Demnach ist der Erhalt der Tradition und der besondere Verdienste für die Heimat Österreich ein wichtiges Anliegen für die Familie, welches das Herrschergeschlechts mit einem vierstufigen Verdienstkreuz ehrt. Gemeinsam mit einem Stadtverband des Österreichischen Kameradschaftsbund wurde die Verdienstdekoration ins Leben gerufen. Die Nummer auf der Rückseite jeder Auszeichnung zeugt von ihrer Seltenheit.

Schimherrschaft: Familie Habsburg Lothringen

Stifter: Österreichischer Kameradschaftsbund

Verleihungsstatus: Selten

Organisationszweck: Größte wehrpolitische Organisation. Führt humanitäre Hilfsaktionen und patriotische Veranstaltungen im Sinne der Völkerverständigung und Traditionserhalt durch.

Ehrenzeichen
Verleihungsgründe:
  • Besonderer Einsatz für den Frieden im Rahmen eines Friedenseinsatzes.
  • Besonderer Einsatz für den Frieden im Rahmen eines Einsatzes der Flamme des Friedens.
  • Verdienste in besonderem Ausmaß um die Tradition und Kameradschaftspflege.
  • Verdienste in besonderer Weise auf karitativem, humanitärem friedensfördernden Gebiet.
  • Besondere Verdienste ideeller, kultureller, manueller oder materieller Art.
  • Besonders ausgezeichnet bei ausländischen Kameradschaftsverbänden
  • Außerordentlicher Einsatz für den Kameradschaftsbund.
Nominierungen:

Nominierungen ergehen an den Kameradschaftsbund oder ihre Exzellenzen und werden von einem Ehrungskomitee Der Antrag muss einen ausführliches Curriculum Vitae und Nachweise, sowie Zeugen für die besonderen Verdienste vorweisen. Nur dann kann eine der seltenen Verleihungen erfolgen!

Verleihungsgrundlage:

Derzeit nicht verfügbar

Großes Ehrenzeichen
Verleihungsgründe:
  • Darf nur verliehen werden, wenn der Anwärter bereits mit dem Ehrenzeichen dekoriert ist
  • Besonderer Einsatz für den Frieden im Rahmen eines Friedenseinsatzes.
  • Besonderer Einsatz für den Frieden im Rahmen eines Einsatzes der Flamme des Friedens.
  • Verdienste in besonderem Ausmaß um die Tradition und Kameradschaftspflege.
  • Verdienste in besonderer Weise auf karitativem, humanitärem friedensfördernden Gebiet.
  • Besondere Verdienste ideeller, kultureller, manueller oder materieller Art.
  • besonders ausgezeichnet bei ausländischen Kameradschaftsverbänden
  • außerordentlicher Einsatz für den Kameradschaftsbund.
Nominierungen:

Nominierungen ergehen an den Kameradschaftsbund oder ihre Exzellenzen und werden von einem Ehrungskomitee Der Antrag muss einen ausführliches Curriculum Vitae und Nachweise, sowie Zeugen für die besonderen Verdienste vorweisen. Nur dann kann eine der seltenen Verleihungen erfolgen!

Verleihungsgrundlage:

Derzeit nicht verfügbar

Großes Ehrenzeichen am Band
Verleihungsgründe:
  • Darf nur verliehen werden, wenn der Anwärter bereits mit dem Großen Ehrenzeichen dekoriert ist
  • Besonderer Einsatz für den Frieden im Rahmen eines Friedenseinsatzes.
  • Besonderer Einsatz für den Frieden im Rahmen eines Einsatzes der Flamme des Friedens.
  • Verdienste in besonderem Ausmaß um die Tradition und Kameradschaftspflege.
  • Verdienste in besonderer Weise auf karitativem, humanitärem friedensfördernden Gebiet.
  • Besondere Verdienste ideeller, kultureller, manueller oder materieller Art.
  • besonders ausgezeichnet bei ausländischen Kameradschaftsverbänden
  • außerordentlicher Einsatz für den Kameradschaftsbund.
Nominierungen:

Nominierungen ergehen an den Kameradschaftsbund oder ihre Exzellenzen und werden von einem Ehrungskomitee Der Antrag muss einen ausführliches Curriculum Vitae und Nachweise, sowie Zeugen für die besonderen Verdienste vorweisen. Nur dann kann eine der seltenen Verleihungen erfolgen!

Verleihungsgrundlage:

Derzeit nicht verfügbar

Stern zum Großen Ehrenzeichen am Band
Verleihungsgründe:
  • Darf nur verliehen werden, wenn die Person bereits mit dem Großen Ehrenzeichen am Band dekoriert ist und alle Anforderungen der vorherigen Stufe erfüllt und übertrifft.
  • Dekoration ist dem Schirmherren vorbehalten, dem Obmann des Kamaradschaftsbundes, sowie seinem Stellvertreter vorbehalten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nominierungen:

Für diese Auszeichnung kann keine Nominierung erfolgen, das der Personenkreis, der in Betracht kommenden auf zwei Personen reduziert ist.

Verleihungsgrundlage:

Derzeit nicht verfügbar