Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs wurde 1976 geschaffen und dient der Auszeichnung von Personen, die sich „um die Befreiung der Republik Österreich von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ verdient gemacht haben. Das Befreiungs-Ehrenzeichen wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung verliehen, wobei die Bundesregierung auf den Vorschlag eines aus elf Mitgliedern bestehenden Kuratoriums Bedacht zu nehmen hat. Eine Verleihung an Verstorbene ist auch posthum möglich.

Fünzehnthöchste Auszeichnung des Präsidenten (15. Platz von 20)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen um die Befreiung Österreichs
Nominierungen:
Das Befreiungs-Ehrenzeichen wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung verliehen, wobei die Bundesregierung auf den Vorschlag eines aus elf Mitgliedern bestehenden Kuratoriums Bedacht zu nehmen hat.