Das Ehrenzeichen der Österreichischen Wasserrettung ist eine vierstufige Auszeichnung zur Würdigung von langjährigem ehrenamtlichen Dienst für die Wasserrettung.
Stifter: Österreichische Wasserrettung
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Nein
Vereinszweck: Rettungsdienst
Ehrenzeichen in Gold mit Diamant

Verleihungsgründe:
- für langjährige hervorragende Leistungen im Rahmen von Einsatztätigkeiten, Führungstätigkeiten oder Lehrtätigkeit oder
- für mehrere Funktionsperioden als Mitglied einer Landesleitung oder
- für mehrere Funktionsperioden als Mitglied der Bundesleitung
- Das Ehrenzeichen setzt die Verleihung der vorherigen Stufe voraus und es muss ein mindestens fünf jähriger Abstand zu dieser bestehen.
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des ÖWR-Ehrenzeichens ist von den Mitgliedern der Bundesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung der Ehrenzeichen in Bronze, Silber und Gold. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit. Da es sich beim Ehrenzeichen in Gold mit Diamant um eine besondere Auszeichnung handelt, erfolgt die Beschlussfassung durch das Präsidium ohne Gegenstimme und die Überreichung bei passender Gelegenheit durch ein Präsidiumsmitglied der ÖWR.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenzeichen in Gold

Verleihungsgründe:
- für langjährige hervorragende Leistungen im Rahmen von Einsatztätigkeiten, Führungstätigkeiten oder Lehrtätigkeit oder
- für mehrere Funktionsperioden als Mitglied einer Landesleitung oder
- für mehrere Funktionsperioden als Mitglied der Bundesleitung
- Das Ehrenzeichen setzt die Verleihung der vorherigen Stufe voraus und es muss ein mindestens zehn jähriger Abstand zu dieser bestehen.
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des ÖWR-Ehrenzeichens ist von den Mitgliedern der Bundesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung der Ehrenzeichen in Bronze, Silber und Gold. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenzeichen in Silber

Verleihungsgründe:
- für langjährige hervorragende Leistungen im Rahmen von Einsatztätigkeiten, Führungstätigkeiten oder Lehrtätigkeit oder
- für mehrere Funktionsperioden als Mitglied einer Landesleitung oder
- für mehrere Funktionsperioden als Mitglied der Bundesleitung
- Das Ehrenzeichen setzt die Verleihung der vorherigen Stufe voraus und es muss ein mindestens sieben jähriger Abstand zu dieser bestehen.
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des ÖWR-Ehrenzeichens ist von den Mitgliedern der Bundesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung der Ehrenzeichen in Bronze, Silber und Gold. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenzeichen in Bronze

Verleihungsgründe:
- für langjährige hervorragende Leistungen im Rahmen von Einsatztätigkeiten, Führungstätigkeiten oder Lehrtätigkeit oder
- Das Ehrenzeichen setzt die Verleihung des ÖWR Leistungsabzeichens in Gold voraus und es muss ein mindestens fünf jähriger Abstand zu dieser bestehen.
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des ÖWR-Ehrenzeichens ist von den Mitgliedern der Bundesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung der Ehrenzeichen in Bronze, Silber und Gold. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.