Ehrenzeichen

Das Ehrenzeichen des Verbandes Südtiroler Musikkapellen ist eine sechsstufige Ehrung mit welcher der Verband ein Zeichen des Dankes für langjährige Treue zum Verein ausdrückt.

Stifter: Verband Südtiroler Musikkapellen

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Nein

Vereinszweck: Dachverband der Südtiroler Musikkapellen

Großes Ehrenzeichen in Gold am Bande 70
Verleihungsgründe:
  • für 70 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:

Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Großes Ehrenzeichen in Gold am Bande 60
Verleihungsgründe:
  • für 60 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:

Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Großes Ehrenzeichen in Gold
Verleihungsgründe:
  • für 50 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:

Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Ehrenzeichen in Gold
Verleihungsgründe:
  • für 40 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:

Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Ehrenzeichen in Silber
Verleihungsgründe:
  • für 25 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:

Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung

Ehrenzeichen in Bronze
Verleihungsgründe:
  • für 15 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:

Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.

Verleihungsgrundlage:

Ehrungsordnung