Das Ehrenzeichen des Verbandes Südtiroler Musikkapellen ist eine sechsstufige Ehrung mit welcher der Verband ein Zeichen des Dankes für langjährige Treue zum Verein ausdrückt.
Stifter: Verband Südtiroler Musikkapellen
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Nein
Vereinszweck: Dachverband der Südtiroler Musikkapellen
Großes Ehrenzeichen in Gold am Bande 70
Verleihungsgründe:
- für 70 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.
Verleihungsgrundlage:
Großes Ehrenzeichen in Gold am Bande 60
Verleihungsgründe:
- für 60 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.
Verleihungsgrundlage:
Großes Ehrenzeichen in Gold
Verleihungsgründe:
- für 50 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenzeichen in Gold
Verleihungsgründe:
- für 40 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenzeichen in Silber
Verleihungsgründe:
- für 25 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenzeichen in Bronze
Verleihungsgründe:
- für 15 Jahre Mitgliedschaft
Nominierungen:
Der Antrag für die Verleihung eines Ehrenzeichens ist durch die jeweilige Mitgliedskapelle an das Verbandsbüro in der vom Verband vorgegebenen Form zu richten, welches die Angaben zur Mitgliedschaft überprüft.